Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 AsylG 2005

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2017/10/13 W205 2172820-1

Begründung: I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Artikel 13 (1) iVm 22 (7) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerlandesbringung angeordn... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.10.2017

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