Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, stellte nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet gemeinsam mit ihrer Mutter, ihrer volljährigen Schwester und ihrer minderjährigen Nichte am 05.12.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.05.2017 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurde I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz jeweils gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Tschechien gemäß Art. 12 Abs. 2 Dublin III-VO für die Prüfung dieses Antrages zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge die Abschiebung der Beschwerdeführer nach ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurde I. der Antrag der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz jeweils gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Tschechien gemäß Art. 12 Abs. 2 Dublin III-VO für die Prüfung dieses Antrages zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge die Abschiebung der Beschwerdeführer nach ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge BF), eine Staatsbürgerin der Russischen Föderation, brachte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 15.12.2016 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 (in der Folge AsylG), ein. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.06.2018 wies das BFA den Antrag auf internationalen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffer-meldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 und 16.08.2017 gespeichert. 3. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des Zweitbeschwerdeführers, beide sind georgische Staatsangehörige. Die Erstbeschwerdeführerin stellte im österreichischen Bundesgebiet am 30.11.2016 für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihren minderjährigen Sohn die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage ergab keinen Treffer. Die Beschwerdeführer verfügten beide laut VIS-Abfrage über ein von 23.11.2016... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des Zweitbeschwerdeführers, beide sind georgische Staatsangehörige. Die Erstbeschwerdeführerin stellte im österreichischen Bundesgebiet am 30.11.2016 für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihren minderjährigen Sohn die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage ergab keinen Treffer. Die Beschwerdeführer verfügten beide laut VIS-Abfrage über ein von 23.11.2016... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) stellte nach unberechtigter Einreise am 20.02.2018 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz und gab hierzu die oben angeführten Personalien an. Eine durchgeführte Eurodac - Abfrage, bzw. Visa Datenbankabfrage ergab das Vorliegen eines französischen Schengenvisums für den Zeitraum XXXX bis zum XXXX. Im Zuge der Erstbefragung führte der BF befragt zur Einreise in das Gebiet der Mitgliedsstaaten aus, dass er im Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige des Irak, brachte nach der illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 16.05.2018 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit ihr reiste ihr volljähriger Sohn (Anm: weshalb gegenständlich kein Familienverfahren geführt wurde). Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurüc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei, ein männlicher Staatsangehöriger des Irak, brachte nach der illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 16.05.2018 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Bulgarien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. c Dublin ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte nach Einreise in das Bundesgebiet am 19.02.2018 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz ein und gab hierzu die oben angeführten Personalien an. Eine EURODAC-Abfrage ergab einen Kategorie 1-Treffer hinsichtlich Finnland vom 06.01.2016. Bei der Erstbefragung gab der Beschwerdeführer befragt zu seiner Reiseroute an, er sei über Kasachstan und Russland im Jänner 2015 nach Finnland gelangt, dort sei er bis 20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (neunte in Österreich gestellte) Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 30.01.2018 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b iVm Art. 25 Abs. 2 Dublin III-VO zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger des Irak, brachte nach irregulärer Einreise am 15.02.2017 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz in Österreich ein. Zur Person des BF liegen eine EURODAC-Treffermeldung der Kategorie "1" zu Deutschland (Asylantragstellung am 11.04.2013) sowie eine EURODAC-Treffermeldung der Kategorie "2" zu Italien (erkennungsdienstliche Behandlung am 06.02.2017) vor. In seiner po... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind iranische Staatsangehörige und miteinander verheiratet. Sie reisten in Besitz polnischer Visa in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 16.10.2017 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. Ein Abgleich im VIS System des Bundesministeriums für Inneres bestätigte, dass den Beschwerdeführern von der polnischen Botschaft in Teheran Schengen-Visa für sieben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind iranische Staatsangehörige und miteinander verheiratet. Sie reisten in Besitz polnischer Visa in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 16.10.2017 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. Ein Abgleich im VIS System des Bundesministeriums für Inneres bestätigte, dass den Beschwerdeführern von der polnischen Botschaft in Teheran Schengen-Visa für sieben ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Art. 18 Abs 1 lit d der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung des Antrages zuständig ist, sowie II. gegen den Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerlande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger aus Afghanistan, stellte am 03.02.2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Eine EURODAC-Abfrage ergab einen Treffer der Kategorie 2 mit Griechenland vom Jänner 2016 (GR2 ... 29.01.2016). Am 03.02.2016 wurde der Beschwerdeführer durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und brachte hiebei zusammengefasst vor, aus Afghanistan über den Iran, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge auch BF) brachte nach seiner Einreise in das Bundesgebiet am 22.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Über den BF liegen EURODAC-Treffermeldungen eingespeichert von Griechenland vom 21.03.2016, von der Bundesrepublik Deutschland vom 10.06.2016 und von Ungarn vom 16.07.2016 auf. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) richtete am 24.08.2016 unter Hinweis auf den von der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerland... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerland... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerland... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerland... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 FPG die Außerland... mehr lesen...