Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer, kurz „BF“ genannt), ein iranischer Staatsangehöriger, stellte am XXXX 2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 19.07.2019 den Antrag des BF sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten ab. Unter einem wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der BF stellte erstmals am 03.03.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz und begründete diesen mit der Bedrohung durch Rebellen. Diese hätten ihn gezwungen, an Kampfhandlungen teilzunehmen, seine Eltern ermordet und ihn mit dem Tod bedroht. Mit Bescheid vom 14.03.2013, XXXX , wurde der Antrag des BF als unzulässig zurückgewiesen, da für die Prüfung des Antrages die Schweiz zuständig sei (Spruchpunkt I). Außerdem wurde er in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ein afghanischer Staatsangehöriger und Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken, stellte am 22.05.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Gemäß der fremdenpolizeilichen Information vom 21.02.2013 wurde das Asylverfahren des Beschwerdeführers mit 14.02.2013 rechtskräftig eingestellt. Der Beschwerdeführer stellte hierauf in XXXX einen Asylantrag. Gemäß der Überstellungsankündigung vom 19.01.2016 hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte am 12.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag wurde vom Bundesamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt. Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Gaza nicht zuerkannt. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hin... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hin... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Begründend wird hierzu ausgeführt, dass der RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht ist. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden zeigt... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Türkei und stellte am 11.11.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit einem als „Bescheid“ betitelten Schriftstück vom 26.05.2021, Zahl 1270974306/201120481, zur Gänze ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass die Abschiebung in die Türkei zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer stellte am 13.08.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz und gab im Rahmen der Erstbefragung am 15.08.2015 zu seinem Fluchtgrund befragt an, dass er Opfer eines Krieges zwischen den Milizen sei. Bei einer Rückkehr habe er Angst vor allen Milizen. 2. Die Zweitbeschwerdeführerin, die zunächst in der Türkei zurückgeblieben ist und erst später ihrem schon in Österreich befindlichen Ehemann nachfolgte, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer stellte am 13.08.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz und gab im Rahmen der Erstbefragung am 15.08.2015 zu seinem Fluchtgrund befragt an, dass er Opfer eines Krieges zwischen den Milizen sei. Bei einer Rückkehr habe er Angst vor allen Milizen. 2. Die Zweitbeschwerdeführerin, die zunächst in der Türkei zurückgeblieben ist und erst später ihrem schon in Österreich befindlichen Ehemann nachfolgte, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren des am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführers (BF1), seiner Ehefrau, der am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführerin (BF2), sowie ihrer vier gemeinsamen Kinder, des am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführers (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4), des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) und der am XXXX geborenen Sechstbeschwerdeführerin (BF6) werden als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG geführt. Die minderjäh... mehr lesen...