Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter auch der Gemeinde Fügen, statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. 88 idF LGBl. 2003/127, (im Folgenden: TGWO) abgeschlossenen und veröffentlichten ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §55, §56, §62, §72 Abs6VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung eines
Stimmzettels zu Unrecht als gültig; Einfluss dieser Rechtswidrigkeit
auf das Wahlergebnis; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Zulässigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 19.3.2000 fand ua. die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebene Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Mühlen (Bezirk Murau) statt. 1.2. Dieser Wahl lagen von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs - SPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs - FPÖ und der Wählergruppe "Roman Scheuerer Heimatliste Zukunft für Mühlen - ROMAN" eingebrachte und von der Gemeindewahlbe... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §76 Abs4Stmk GdWO 1960 §81VfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe einer Wahlanfechtung betreffend die Gemeinderatswahl der
Gemeinde Mühlen v 19.03.00; Rechtswidrigkeit der Ergebnisse der
Landeswahlbehörde in Folge einer nicht einer Gesamtschau
entsprechenden, uneinheitlichen Bewertung von durch zwei wahlwerbende
Grup... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die im vorliegenden Fall vor allem maßgeblichen §§155 bis 159 im XI. Abschn. des Steiermärkischen VolksrechteG, LGBl. 1986/87 idF 1995/75 - Stmk. VRG lauten wie folgt: "XI. Abschnitt Volksbefragung §155 Volksbefragung (1) Volksbefragungen dienen der Erforschung des Willens der Gemeindebürger hinsichtlich künftiger, die Gemeinde betreffende politische Entscheidungen und Planungen sowie Fragen der Vollziehung aus dem eigenen Wirkungsbereich... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0060 Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren
Norm: B-VG Art141 Abs3 / VolksbefragungStmk VolksrechteG §155 ffStmk VolksrechteG §158VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Aufhebung des Verfahrens zur Volksbefragung betreffend die
Verlängerung einer Straßenbahnlinie in Graz nach Feststellung der
Gesetzwidrigkeit der Verordnung über die Anordnung der Volksbefragung
durch den Verfassungsgerichtshof ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 6. September 1996 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Oggau für verlustig erklärt. Dies wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Anfechtungswerber mangels eines Wohnsitzes im Sinne des §17 GemWO 1992 in Oggau gemäß §16 Absl GemWO 1992 seine Wahlberechtigung zum Gemeinderat und damit gemäß §19 Abs1 GemWO 1992 auch seine Wählbarkeit in den Gemeinde... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 liteBgld GdWO 1992 §17VfGG §88VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wohnsitzregelung in §17 Bgld GdWO 1992 mit E v 25.06.97, G287/97. Aufhebung des angefochtenen, den Verlust der Wählbarkeit aufgrund der Wohnsitzfrage feststellenden Bescheides. Kostenzuspruch gem §71a Abs5 iVm §88 VfGG. Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu WII-2/97 ein Verfahren über eine auf Art141 Abs1 lite B-VG gestützte Anfechtung anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 6. September 1996 richtet, mit dem der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Oggau für verlustig erklärt wurde. 2. Da bei Behandlung dieser Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangBgld GdWO 1992 §17VfGG §71a Abs5VfGG §88
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung der Differenzierung zwischen Personen
mit Hauptwohnsitz in einer anderen burgenländischen Gemeinde oder in
einer Gemeinde eines anderen Bundeslandes bei der Wohnsitzregelung in
de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 16. März 1986 fanden die - von der Landesregierung mit Kundmachung vom 19. November 1985 (LGBl. 73/1985) ausgeschriebenen - allgemeinen Wahlen der Gemeinderäte im Bundesland Tir., darunter die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tir. (politischer Bezirk Kitzbühel), statt. 1.1.2.1. Der Wahl zum Gemeinderat dieser Marktgemeinde lagen die von folgenden Wählergruppen (wahlwerbenden Parteien) eingebrachten, gemäß §37 der Tir. Gemeinde... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1973 §8, §31VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Tir. GemeindewahlO 1973; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann i. Tir.; zum Begriff der Einteilung in "Wahlkreise" iS des Art117 Abs2 B-VG im Unterschied von der schlichten Zerlegung des Wahlgebietes in "Wahlsprengel" (iS der TGWO 1973); Koppelungserklä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit V vom 28. Jänner 1980, LGBl. 1/1980, schrieb die Vbg. Landesregierung die Wahl in die Gemeindevertretungen (und damit auch in die Gemeindevertretung der Gemeinde Doren) für den 20. April 1980 aus. Wahlvorschläge iS des §12 des Gemeindewahlgesetzes - GWG (Anlage zur Neukundmachung der Vbg. Landesregierung, LGBl. 31/1979) wurden in der Gemeinde Doren innerhalb der in §12 Abs1 genannten Frist nicht erstattet. Aufgrund dessen wurde am 20. April 1980 die... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs7B-VG Art141 / AllgB-VG Art141 Abs1 litaVfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5Vlbg GWG 8. Abschnitt Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9912/1984
Rechtssatz: B-VG Art141; Aufhebung einer Wahl infolge Anlaßfallwirkung iS des Art140 Abs7 VerfGG 1953; keine Bedenken gegen die unterschiedliche Regelung des Kos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Am 23. März 1980 fand in der Gemeinde Harbach (NÖ) die Wahl zum Gemeinderat statt. Als wahlwerbende Gruppen traten die Österreichische Volkspartei und die Sozialistische Partei Österreichs auf. Von den 502 abgegebenen Stimmen wurden 10 für ungültig erklärt. Die Gemeindewahlbehörde stellte fest, daß von den gültigen Stimmen 308 auf die Österreichische Volkspartei und 184 auf die Sozialistische Partei Österreichs entfielen. Dieses Wahlergebnis hatte zur F... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNö GdWO 1974 §46Nö GdWO 1974 §57 Abs1 idF LGBl 0350-2Nö GdWO 1974 §57 Abs6 idF LGBl 0350-2VfGG §71a Abs5
Rechtssatz: Nö. Gemeindewahlordnung 1974; zur Gültigkeit von Stimmzetteln gemäß §46; Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens Entscheidungstexte W I-18/80 Entscheidungstext VfGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Nach dem Gesetz vom 30. Juni 1961, LGBl. für Oberösterreich 29/1961, über die Wahl des Gemeinderates in den Städten mit eigenem Statut (Statutargemeinden-Wahlordnung 1961), idF LGBl. 64/1969, 58/1979 und 71/1979 (im folgenden StGWO), muß der von einer wahlwerbenden Partei der Stadtwahlbehörde vorzulegende Wahlvorschlag (§38 Abs1) die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung in Buchstaben enthalten (§38 Abs3 lita). Di... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art117 Abs1B-VG Art118 Abs4B-VG Art119a Abs5, Art119a Abs8B-VG Art141 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbB-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzStatut für die Landeshauptstadt Linz §67Oö Statutargemeinden-WahlO 1961 §38 Abs3 litaOö Statutargemeinden-WahlO 1961 §40 Abs3Oö Statutargemeinden-WahlO 1961 §43 Abs4VereinsG 1951 §4 Abs3 idF BGBl 102/1962 VfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5... mehr lesen...