Begründung: Der Kläger war ab 1. Juli 1972 bei der beklagten Gemeinde Vertragsbediensteter nach dem nöGVBG, zuletzt als Gemeindesekretär beschäftigt. Am 10. November 1995 wurde seine Entlassung ausgesprochen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei sowie den Zuspruch von laufendem Entgelt von S 611.530,40 brutto sA für den Zeitraum vom 11. November 1995 bis 31. Jänner 1997, in eventu, den Zuspruch von S 601.106,76 brutto sA an re... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit eines Gemeindesekretärs, der unter Ausnutzung seines Informationsvorsprunges sowie durch die ihm als leitendem Gemeindebediensteten mögliche Gestaltung der dienstlichen Abläufe das Ziel verfolgt, auf Kosten des Verkäufers und der beklagten Gemeinde zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis und unter Vermeidung der einen anderen Käufer treffenden Kosten zu zwei im Bauland gelegenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstvertrag vom 21. 10. 1994 mit Wirksamkeit vom 3. 10. 1994 vom Landesschulrat für Steiermark als Vertragsbedienstete des Bundes "auf bestimmte Zeit d.i. auf die Dauer der Dienstabwesenheit von VB Ingrid S*****, längstens jedoch bis zum Wiederantritt des Dienstes von Rev. Martina E*****, vorerst befristet bis 2. 6. 1995" aufgenommen. Bei Abschluß des Dienstvertrages waren ihr die Befristung und der Umstand, daß sie nur als Ersatzkra... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Wenn der technische Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird, ist seine Entlassung wegen Vertraue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die wegen Nichtzulassung der vom Kläger zur Richtigkeit der von ihm vorgebrachten Kritik angebotenen Beweise geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz durch unrichtige Anwendung prozessualer Vorschriften (hier: § 179 ZPO), deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können auch im Verfah... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57B-VG Art96 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Die von einem Vertragsbediensteten erkennbar gegen den Gemeindesekretär öffentlich erhobenen Vorwürfe der Lüge und des Betruges bilden eine erhebliche Ehrverletzung eines Vorgesetzten im Sinne des § 39 Abs 2 lit b nö GdvBG, da damit der Rahmen sachlicher und gerechtfertigter Kritik in Beleidigungsabsicht überschritten wurde. Eine berufliche und außerberufliche Immunität für Mitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wie zur Rechtsrüge auszuführen sein wird, rechtfertigen auch die vom Erstgericht festgestellten und von der beklagten Partei rechtzeitig geltend gemachten Verfehlungen die Entlassung des Klägers, so daß der Umstand, daß das Berufungsgericht im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung ausführte, "der Kläger hat sämtliche von der Beklagt... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit bei (ua) Abänderung des Flächenwidmungsplanes (von Grünland in Bauland) ohne Beschluß des Gemeinderates in mehreren Fällen, Verfälschung von Daten von Baubewilligungsbescheiden und eigenmächtiger nachträglicher Änderung eines Protokolls über eine Bauverhandlung (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 180/92 Entscheidungstex... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** H*****, Vertragslehrer, ***** vertreten durch ***** Sekretä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der die für die Anstellung als Lehrer erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hat, wurde mit Sondervertrag gemäß § 36 VBG 1948 vom 29.11.1976 von der beklagten Partei, Dienststelle Landesschulrat für Steiermark, ab 13.9.1976 als Vertragslehrer im Entlohnungsschema I L Entlohnungsgruppe 12 b 1 aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde bis zur Meldung eines voll geprüften Bewerbers, längstens bis zum 31.8.1977, befristet. Als Sonderbestimmung wurde in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig eing... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 19. November 1979 bei der beklagten Partei als Vertragslehrer beschäftigt und in das Entlohnungsschema II L, Entlohnungsgruppe 1 2 a 1 des VGB 1948, welches auf die Dienstverhältnisse zwischen den Streitteilen Anwendung zu finden hatte, eingereiht. Das Dienstverhältnis wurde vorerst für die Dauer der erforderlichen Vertretung, längstens bis 31. August 1980 eingegangen, wurde jedoch mit Dienstvertragsnachträgen ebenfalls für die Dauer der er... mehr lesen...
Norm: VBG §38 Abs3VBG §39 Abs2
Rechtssatz: Ist eine Planstelle vakant, so kommt eine Vertretung begrifflich nicht in Frage, weil es an der Person des Vertretenen mangelt. Eine vorübergehende Dienstleistung ist ein aushilfsweises Tätigwerden, das durch kurzfristige Sonderverhältnisse auf Seite des Dienstgebers veranlasst wird und einen absehbaren Zeitraum nicht überschreitet. Jahrelange Tätigkeit auf einer vakanten Planstelle ist kein Fall der v... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38 Abs3VBG §39 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 38 Abs 3 und § 39 Abs 2 VBG bezieht sich nur auf vertretungsweise oder zur vorübergehenden Verwendung aufgenommene Vertragslehrer, nicht aber auch auf solche, mit denen sonst ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde. Für letztere gilt die Bestimmung des § 4 Abs 4 VBG 1948. Entscheidungstexte 9 ObA 141/... mehr lesen...
Norm: VBG §38 Abs3VBG §39 Abs2
Rechtssatz: Vertretung bedeutet die Aufgaben einer konkret bestellten anderen Person im Fall ihrer Verhinderung zu übernehmen und die Arbeitsleistung an ihrer Stelle zu erbringen. Entscheidungstexte 9 ObA 141/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 9 ObA 141/87 Veröff: Arb 10693 = DRdA 1990,286 (R Schindler) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt der beklagten Partei gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestehens ihres Arbeitsverhältnisses und die Zahlung eines Betrages von S 476.132,-- s A an laufendem Entgelt. Zur
Begründung: dieser Begehren führt sie aus, sie sei von der beklagten Partei mit Schreiben vom 22. Jänner 1982 ungerechtfertigt entlassen worden. Diese ungerechtfertigte Entlassung sei nach den Bestimmungen des niederösterreichischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG 1976 §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine besonders schwere Verletzung der Dienstpflichten, die eine Entlassung rechtfertigt, liegt vor, wenn eine Krankenschwester eine Patientin auf ordinäre Weise beschimpft und sie, ohne daß dies für die Körperreinigung erforderlich gewesen wäre an den Haaren reißt. Entscheidungstexte 4 Ob 77/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob ... mehr lesen...