RS OGH 2000/12/21 8ObA220/99g

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Norm

nö GdVBG §39 Abs2 litb

Rechtssatz

Vertrauensunwürdigkeit eines Gemeindesekretärs, der unter Ausnutzung seines Informationsvorsprunges sowie durch die ihm als leitendem Gemeindebediensteten mögliche Gestaltung der dienstlichen Abläufe das Ziel verfolgt, auf Kosten des Verkäufers und der beklagten Gemeinde zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis und unter Vermeidung der einen anderen Käufer treffenden Kosten zu zwei im Bauland gelegenen Grundstücken zu kommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114478

Dokumentnummer

JJR_20001221_OGH0002_008OBA00220_99G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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