Norm
nö GdVBG §39 Abs2 litbRechtssatz
Vertrauensunwürdigkeit eines Gemeindesekretärs, der unter Ausnutzung seines Informationsvorsprunges sowie durch die ihm als leitendem Gemeindebediensteten mögliche Gestaltung der dienstlichen Abläufe das Ziel verfolgt, auf Kosten des Verkäufers und der beklagten Gemeinde zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis und unter Vermeidung der einen anderen Käufer treffenden Kosten zu zwei im Bauland gelegenen Grundstücken zu kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114478Dokumentnummer
JJR_20001221_OGH0002_008OBA00220_99G0000_002