Norm
nö GdVBG §39 Abs2 litbRechtssatz
Wenn der technische Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird, ist seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt. Schädigungsabsicht beziehungsweise der tatsächliche Eintritt eines Schadens beim Arbeitgeber ist nicht erforderlich. § 48 ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102115Dokumentnummer
JJR_19960208_OGH0002_008OBA00209_9600000_001