Norm: EO §79ZPO §228ZPO §236Genfer Abk über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Der österreichische Richter darf zwar einen ausländischen Schiedsspruch nicht aufheben, wohl aber im Rahmen der Genfer Bestimmungen darüber entscheiden, ob der Schiedsspruch im Inland als wirksam anzuerkennen ist oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 49/56 Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: EO §79Genfer Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kommt das Genfer Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 87/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 87/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 BdIIAEO §7 Abs1 BdIIGEO §79
Rechtssatz: Bestimmtheit eines ausländischen Exekutionstitels, in welchem auf eine handelsübliche Notierung der Verkaufsmenge (cirka ....) Bezug genommen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 87/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 87/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956... mehr lesen...
Norm: EO §79Genfer Abkommen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kommt das Genfer Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 88/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 88/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §79
Rechtssatz: Bei ausländischen Exekutionstiteln muß auf die Gepflogenheiten und Rechtsgewohnheiten des Landes Rücksicht genommen werden, aus dem der Titel stammt. Entscheidungstexte 3 Ob 87/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 87/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000201 ... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Keine Exekution im Inland auf Grund eines "vollstreckbaren Feststellungsbescheides" einer westdeutschen Allgemeinen Ortskrankenkasse. Entscheidungstexte 2 Ob 18/55 Entscheidungstext OGH 16.03.1955 2 Ob 18/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002347 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffEO §82SchuldtitelV §1
Rechtssatz: Zuständig zur Exekutionsbewilligung auf Grund einer vor einem Deutschen Amtsgericht 1936 errichteten Anerkenntnisurkunde ist das Bezirksgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 241/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 241/54 Schlagworte Verordnung zur einheitlichen Regelung der Vollstreckung... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Keine Gegenseitigkeit im Verhältnis zur deutschen Bundesrepublik (Vgl auch 2 Ob 888/52 = JBl 1953,123) Entscheidungstexte 3 Ob 241/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 241/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002241 Dokumentnummer JJR_19540407_OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: (Exekutionsantrag auf Grund eines vor dem städtischen Jugendamte Flensburg abgeschlossenen Unterhaltsvergleiches). Verbürgte Gegenseitigkeit besteht im Verhältnis zu den auf dem Boden des ehemaligen deutschen Reiches bestehenden staatlichen Organisationen, und zwar auch im Verhältnis zur Bundeserepublik Deutschland, nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 736/53 Entsche... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragt auf Grund des Vergleiches des Kreisgerichtes Olmütz vom 22. November 1928 die Bewilligung der Forderungsexekution zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung von 28.000 Kc, d. i. 5600 S, und zur Hereinbringung verschiedener Kostenbeträge auf Grund von Beschlüssen inländischer Gerichte. Das Erstgericht bewilligte die Exekution zur Hereinbringung der Kostenbeträge, wies jedoch die Exekution auf Grund des Vergleiches ab, weil der Vergleic... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffSchuldtitelV §7RHE 1951 allg
Rechtssatz: Keine Vollstreckbarkeit eines tschechischen Exekutionstitels aus 1928. Entscheidungstexte 3 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 3 Ob 117/53 SZ 26/50 Schlagworte Verordnung zur einheitlichen Regelung der Vollstreckung von Titeln in
den verschiedenen Rechtsgebieten des G... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf Grund des Vergleiches des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 13. Feber 1942 in Verbindung mit dem Umstellungsvermerk des gleichen Gerichtes vom 4. Dezember 1951 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung von 7161.67 DM, zahlbar in österreichischen Schillingen zum Umrechnungskurs vom Vortag des jeweiligen Zahlungstages, und von 313.13 S sowie der Kosten des Antrages die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten als In... mehr lesen...
Norm: EO §79Schuldtitelverordnung §1
Rechtssatz: Den auf Grund der Bestimmungen der 16. DVzdeutschen (Währungs-) UmstellungsG (VOBl für die britische Zone 1949 S 43) erteilten Umstellungsvermerken deutscher Gerichte kann keine Wirkung für den inländischen Rechtsbereich zuerkannt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 706/52 Entscheidungstext OGH 20.12.1952 3 Ob 706/52 SZ 25/332 = B... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffRechtshilfeerlaß 1951
Rechtssatz: Urteile italienischer Zivilgerichte sind in Österreich mangels Gegenseitigkeit nicht vollstreckbar. Entscheidungstexte 2 Ob 888/52 Entscheidungstext OGH 09.12.1952 2 Ob 888/52 JBl 1953/19 S 521 Schlagworte Rechtshilfeerlaß 1951, JABl 1951/12 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §79 ff
Rechtssatz: Die Vollziehung ausländischer im Ausserstreitverfahren ergangener Verfügung ist nach § 19 AußStrG unter der Voraussetzung der formellen Gegenseitigkeit zulässig. Für Exekutionen nach § 19 Abs 1 AußStrG gelten nicht die Voraussetzungen der §§ 79 ff EO. Entscheidungstexte 2 Ob 145/52 Entscheidungstext OGH 10.04.1952 2 Ob 145/52 ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §79DVAbgEO §8EO §285Geo §567
Rechtssatz: Die bei der Verteilung des Verkaufserlöses zum Nachweis der angemeldeten Forderung nach § 285 Abs 3 EO vorzulegenden Urkunden müssen nicht Exekutionstitel sein. Für den Nachweis einer Abgabenforderung und eines finanzbehördlichen Pfandrechtes an den verkauften Sachen genügt die Vorlage der Pfändungsprotokolle durch das Finanzamt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gegen die Klage hatte die beklagte Partei die Einrede der Rechtskraft erhoben, weil dieselbe Rechtssache bereits von einem Gerichte des Deutschen Reiches rechtskräftig entschieden worden sei. Das Erstgericht hatte diese Einrede verworfen und den Beschluß in die Ausfertigung des Urteiles aufgenommen. Die beklagte Partei hatte zugleich mit Berufung gegen die Hauptentscheidung auch den in das Urteil aufgenommenen Beschluß betreffend die Einrede der Rechtskraft mit Rekurs angefochten. D... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffSchuldtitelverordnung §1
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 79 ff EO gelten nicht für Exekutionsbewilligungen gemäß § 1 der Verordnung vom 16. Jänner 1940, DRGBl I S 176 und § 2 des Bundesgesetzes vom 28.02.1947, BGBl Nr 70. Entscheidungstexte 2 Ob 152/49 Entscheidungstext OGH 09.07.1949 2 Ob 152/49 SZ 22/104 2 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte auf Grund eines Exekutionstitels, der von einem Gerichte des Deutschen Reiches stammte, die beantragte Exekution zum Teil bewilligt, zum Teil den Exekutionsantrag abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Beschlusses hatte die betreibende Partei Rekurs erhoben; das Rekursgericht hat diesem Rekurse nicht Folge gegeben und den abweisenden Teil der erstgerichtlichen Entscheidung bestätigt. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes hat die betreibende Partei Revi... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffEO §294 M4
Rechtssatz: Ein von einem ausländischen Gerichte erlassenes Leistungsverbot an den Drittschuldner, der im Inlande seinen Sitz hat, ist auch, wenn es durch das inländische Gericht zugestellt worden ist, für den österreichischen Rechtsbereich nicht wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 169/32 Entscheidungstext OGH 27.04.1932 3 Ob 169/32 SZ 14/52 ... mehr lesen...
Norm: EO §79ZPO §411
Rechtssatz: Tatbestandswirkung des ausländischen Urteiles. Entscheidungstexte 3 Ob 843/31 Entscheidungstext OGH 27.01.1932 3 Ob 843/31 SZ 14/13 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0002348 Dokumentnummer JJR_19320127_OGH0002_0030OB00843_3100000_001 mehr lesen...
Norm: EO §79
Rechtssatz: Die Vollstreckung der von ausländischen Gerichten bewilligten einstweiligen Verfügungen ist nur beim Bestande der durch Staatsverträge oder besondere Anordnungen verbürgten Gegenseitigkeit zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 971/22 Entscheidungstext OGH 18.10.1922 2 Ob 971/22 SZ 4/101 3 Ob 113/64 Entscheid... mehr lesen...