RS OGH 1956/3/14 3Ob49/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1956
beobachten
merken

Norm

EO §79
ZPO §228
ZPO §236
Genfer Abk über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Rechtssatz

Der österreichische Richter darf zwar einen ausländischen Schiedsspruch nicht aufheben, wohl aber im Rahmen der Genfer Bestimmungen darüber entscheiden, ob der Schiedsspruch im Inland als wirksam anzuerkennen ist oder nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen Genfer Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1930/343)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0002260

Dokumentnummer

JJR_19560314_OGH0002_0030OB00049_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten