Norm
EO §79Rechtssatz
(Exekutionsantrag auf Grund eines vor dem städtischen Jugendamte Flensburg abgeschlossenen Unterhaltsvergleiches). Verbürgte Gegenseitigkeit besteht im Verhältnis zu den auf dem Boden des ehemaligen deutschen Reiches bestehenden staatlichen Organisationen, und zwar auch im Verhältnis zur Bundeserepublik Deutschland, nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0002240Dokumentnummer
JJR_19531014_OGH0002_0020OB00736_5300000_001