Norm
AbgEO §79Rechtssatz
Die bei der Verteilung des Verkaufserlöses zum Nachweis der angemeldeten Forderung nach § 285 Abs 3 EO vorzulegenden Urkunden müssen nicht Exekutionstitel sein. Für den Nachweis einer Abgabenforderung und eines finanzbehördlichen Pfandrechtes an den verkauften Sachen genügt die Vorlage der Pfändungsprotokolle durch das Finanzamt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003755Dokumentnummer
JJR_19510822_OGH0002_0010OB00493_5100000_001