Norm
EO §79 ffRechtssatz
Ein von einem ausländischen Gerichte erlassenes Leistungsverbot an den Drittschuldner, der im Inlande seinen Sitz hat, ist auch, wenn es durch das inländische Gericht zugestellt worden ist, für den österreichischen Rechtsbereich nicht wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0002264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2016