Norm
EO §397Rechtssatz
Hat der Gegner der gefährdeten Partei gegen eine einstweilige Verfügung Rekurs und Widerspruch erhoben, so ist zuerst der Rekurs und dann der Widerspruch zu erledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0005889Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015