Norm
EO §382 Abs1 Z8 lita IIIDRechtssatz
Die Regelungsverfügung des einstweiligen Unterhalts ist nur für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich, nicht aber für einen vertraglichen, außer dieser konkretisiert nur den gesetzlichen Anspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115786Im RIS seit
08.12.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019