RS OGH 1997/4/17 46R1874/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1997
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Norm

EO §352
ABGB §843

Rechtssatz

Zwar muß grundsätzlich bei Unterbleiben einer "Depurierung" das Verfahren eingestellt werden, es ist aber dann fortzusetzen, wenn der sonst benachteiligte Miteigentümer trotzdem der Versteigerung zustimmt, dies unter Inkaufnahme von Nachteilen.

Entscheidungstexte

  • 46 R 1874/96w
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 17.04.1997 46 R 1874/96w

Schlagworte

Depurierung; Unterbleiben der Depurierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:1997:RWZ0000025

Dokumentnummer

JJR_19970417_LG00003_04600R01874_96W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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