Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115228Dokumentnummer
JJR_20010425_OGH0002_0030OB00231_00T0000_001