RS OGH 2003/10/22 3Ob196/03z

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Veröffentlicht am 22.10.2003
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Norm

EO §152
EO §352

Rechtssatz

Jedenfalls bei Fehlen für die Bewertung der Liegenschaftsanteile maßgebender Belastungen kann in der Exekution nach §§352ff EO (idF der EO-Novelle 2000) einem bisherigen Miteigentümer, der den Zuschlag erhalten hat, in sinngemäßer Anwendung des §152 Abs1 dritter und vierter Satz EO der Erlag des auf seinen bisherigen Anteil entfallenden Teils des Meistbots vom Exekutionsgericht auch ohne Zustimmung der übrigen bisherigen Miteigentümer erlassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118253

Dokumentnummer

JJR_20031022_OGH0002_0030OB00196_03Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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