Begründung: Das Erstgericht ordnete im Verfahren nach § 351 EO die Teilung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft der Parteien in der Weise an, dass es jedem von ihnen „das Wohnungseigentumsrecht" an einer bestimmten Wohnung sowie je einer Gartenfläche zuwies und auch allgemeine „Flächen" der Liegenschaft festlegte. Das Erstgericht ordnete im Verfahren nach Paragraph 351, EO die Teilung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft der Parteien in der Weise an, dass es jedem von ihnen „da... mehr lesen...
Begründung: Eine näher bezeichnete Wiener Liegenschaft steht im Eigentum der Streitteile (1/3 der betreibenden Partei, 1/6 der Erstverpflichteten und 1/2 der Zweitverpflichteten). Am 23. Oktober 2001 schlossen sie vor einem Bezirksgericht einen prätorischen Vergleich, in welchem sie die Aufhebung ihrer Miteigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 vereinbarten. Eine näher bezeichnete Wiener Liegenschaft steht im Eigentum der Streittei... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: Die Anforderungen an eine möglichst schnelle Durchsetzung eines rechtskräftig zuerkannten Rechts gebieten es, dass die Nutzwertfestsetzung als Voraussetzung für die Bildung der Mindestanteile und deren Zuteilung an die Miteigentümer im Exekutionsverfahren zur Liegenschaftsteilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum (§ 351 EO) durch das Exekutionsgericht selbst - und nicht durch das erst anzurufende Außerstreitge... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: Die für die Liegenschaftsteilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum erforderliche Nutzwertfestsetzung, die im Falle einer Festsetzung durch gerichtlichen Beschluss für den Teilungsbeschluss bindend ist, ist wegen ihres Zusammenhangs mit dem jedenfalls anfechtbaren Teilungsbeschluss selbst anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 259/03i Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht begründete im Teilungsverfahren gemäß § 351 EO Wohnungseigentum bestimmter Anteile und ordnete bestimmte Wohnungseigentumseinheiten den Eigentümern in einer näher bestimmten Weise zu. Das Erstgericht begründete im Teilungsverfahren gemäß Paragraph 351, EO Wohnungseigentum bestimmter Anteile und ordnete bestimmte Wohnungseigentumseinheiten den Eigentümern in einer näher bestimmten Weise zu. Das Rekursgericht hob diesen Beschluss aus Anlass der Rekurse... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines rechtskräftigen Urteils, womit das Hauptbegehren der Klägerin (und nunmehrigen Betreibenden) gegenüber ihrem Sohn (dem nunmehrigen Verpflichteten) auf Realteilung und das erste Eventualbegehren auf Zivilteilung abgewiesen, jedoch entsprechend dem zweiten Eventualbegehren die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile durch
Begründung: von Wohnungseigentum aufgehoben wurde, beantragte die Betreibende die Bewilligung der Exekution gemäß § 351 EO (Aufhebung ... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem die beantragte Exekution nach § 351 EO auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum bewilligt oder abgewiesen wird, ist anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 52/02x Entscheidungstext OGH 26.06.2002 3 Ob 52/02x Veröff: SZ 2002/90 3 Ob 98/10y Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: Die Anfechtung von Beschlüssen, durch welche die Einleitung oder die Fortsetzung des Verfahrens verweigert wird, ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 188/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 188/88 SZ 62/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0004293 ... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: § 351 Abs 2 EO sagt nicht, daß nur ein abgesonderter Rekurs unzulässig ist, sondern daß im Teilungsverfahren ergehende Beschlüsse des Richters mit Ausnahme des Beschlusses, wodurch die Teilung endgültig bestimmt wird, mittels Rekurs überhaupt nicht angefochten werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 25/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 25/8... mehr lesen...
Die zur Durchführung der Realteilung mehrerer gemeinschaftlicher Liegenschaften der Parteien gemäß § 351 EO bewilligte Exekution wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Dezember 1977, wegen Nichterlages der den Parteien zur Deckung der Sachverständigengebühren auferlegten Kostenvorschüsse gemäß § 200 Z. 3 EO eingestellt. Nach Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses erlegten die betreibenden Gläubiger den ihnen aufgetragenen Kostenvorschuß und beantragten die Fortsetzung der Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: § 351 Abs 2 EO ist einschränkend auszulegen. Ein Einstellungsbeschluß, sowie Beschlüsse über die Festsetzung und Auferlegung von Kosten, sowie grundbücherliche Eintragungen müssen anfechtbar sein. Entscheidungstexte 3 Ob 62/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 3 Ob 62/78 Veröff: SZ 51/69 = EvBl 1978/196 S 606 ... mehr lesen...
Norm: EO §351 Abs2
Rechtssatz: Im Teilungsverfahren gemäß § 351 EO ist ein Aufhebungsbeschluss der II. Instanz unanfechtbar, weil er nicht als Beschluss, durch den die Teilung "endgültig bestimmt" wird, angesehen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 113/69 Entscheidungstext OGH 15.10.1969 3 Ob 113/69 EvBl 1970/98 S 155 3 Ob 59/77 Entsche... mehr lesen...