Norm
EO §351 Abs2Rechtssatz
§ 351 Abs 2 EO sagt nicht, daß nur ein abgesonderter Rekurs unzulässig ist, sondern daß im Teilungsverfahren ergehende Beschlüsse des Richters mit Ausnahme des Beschlusses, wodurch die Teilung endgültig bestimmt wird, mittels Rekurs überhaupt nicht angefochten werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004292Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0030OB00025_8300000_001