RS OGH 2004/3/25 3Ob259/03i, 3Ob28/18s

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Veröffentlicht am 25.03.2004
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Norm

EO §351 Abs2

Rechtssatz

Die für die Liegenschaftsteilung durch Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Nutzwertfestsetzung, die im Falle einer Festsetzung durch gerichtlichen Beschluss für den Teilungsbeschluss bindend ist, ist wegen ihres Zusammenhangs mit dem jedenfalls anfechtbaren Teilungsbeschluss selbst anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118837

Im RIS seit

24.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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