Norm
EO §351 Abs2Rechtssatz
Die für die Liegenschaftsteilung durch Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Nutzwertfestsetzung, die im Falle einer Festsetzung durch gerichtlichen Beschluss für den Teilungsbeschluss bindend ist, ist wegen ihres Zusammenhangs mit dem jedenfalls anfechtbaren Teilungsbeschluss selbst anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118837Im RIS seit
24.04.2004Zuletzt aktualisiert am
06.04.2018