Begründung: Der Antragsteller ist seinen Behauptungen zufolge seit 1. 1. 1997 Hauptmieter einer Wohnung im Haus *****, das dem Mag. Hans Helmut G***** sowie den unter 2.) bis 14.) angeführten Antragsgegnern gehört. Über das Vermögen des Mag. Hans-Helmut G***** wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien am 21. 4. 1997 der Konkurs eröffnet. Masseverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Sieglinde S*****. Am 4. 8. 1997 beantragte der Antragsteller bei der zuständigen Schlichtungss... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25. Februar 1987 folgenden gerichtlichen Vergleich: "1) ... (Der Kläger) ... verpflichtet sich bei sonstiger Exekution einen Betrag von DM 4,512.573 samt 8 % Zinsen seit 01.03.1987, effektiv, an die ... (beklagte Partei) ... auf deren Konto bei der Kommerzbank in Frankfurt ... zu bezahlen. 2) Von der in Ziffer 1) dieses Vergleiches genannten Verpflichtung ist ... (der Kläger) ... befreit, wenn er bis 31.05.1987 einen Betrag von DM 2,0... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seinen Behauptungen zufolge seit 17. 1. 1997 Hauptmieter einer Wohnung im Haus *****, das dem Mag. Hans Helmut G***** sowie den unter 2.) bis 14.) angeführten Antragsgegnern gehört. Über das Vermögen des Mag. Hans Helmut G***** wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien am 21. 4. 1997 der Konkurs eröffnet. Masseverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Sieglinde S*****. Am 4. 9. 1997 beantragte der Antragsteller bei der zuständigen Schlichtungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55a EheG vor dem Bezirksgericht Mödling den Vergleich vom 31. 5. 1995, 2 C 141/92k-65. Nach dessen Punkt 1.) verzichten die Ehegatten wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not. In Punkt Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß Paragraph 55 a, EheG vor dem Bezirksgericht Mödling den Vergleich... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §65 FEO §291c
Rechtssatz: Der Einwand, schon auf Grund des Exekutionstitels ergebe sich, daß er sich nicht um Ansprüche nach § 291 c Abs 1 EO handle, kann nur mit Rekurs aber nicht mit Oppositionsklage geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 100/97w Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 100/97w European Cas... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen den betriebenen Anspruch (Sachverständigengebühr und Einhebungsgebühr) von S 51.696 Oppositionsklage. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung dieser Klage a limine durch das Erstgericht. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Ungeachtet dieses Ausspruches ist jedoch der Revisionsrekurs absolut unzulässig. Aufgrund der Über... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hauptmieterin eines Bestandobjektes in Wien 1. Dieses vermietete sie mit Untermietvertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Das Bestandobjekt sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Untermietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9.September 1986 schlossen die Vertragsparteien beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien folgenden prätorischen... mehr lesen...
Begründung: Trotz Eintritts der Rechtskraft des die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden aussprechenden Urteils durch Zustellung des letztinstanzlichen Urteils am 29. Juni 1994 betrieb die Beklagte zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts weiterhin die Gehaltsexekution gegen den Kläger. Im Vorverfahren AZ 1 C 428/96h des Erstgerichts über das Begehren des Klägers, auszusprechen, daß der Anspruch der Beklagten aus dem im Aufteilung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezirks... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bb1EO §35 AaEO §35 BABGB §140 Ag
Rechtssatz: Der Beisatz "abzüglich geleisteter Zahlungen" stellt keine den Exekutionstitel einschränkende Anordnung des Gerichtes dar. Vielmehr handelt es sich bei diesem Beisatz um eine im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbelehrung, mit der lediglich zum Ausdruck gebracht werden soll, dass allfällige Zahlungen des Schuldners, die bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, auf den im Exe... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger und der Beklagte sind Brüder, die Zweitklägerin ist die Gattin des Erstklägers und Schwägerin des Beklagten. Beide Kläger sind aufgrund des mit dem Vater des Erstklägers, Franz S*****, geschlossenen Übergabevertrages vom 2.4.1991 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 7122 Grundbuch D*****, GStNr 8086/2, sowie zu je 107/253-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 9632, Grundbuch D*****, GStNr 1047/3. Mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oppositionskläger wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 2.7.1993, 8 C 1773/91w-27, schuldig erkannt, den Oppositionsbeklagten, seinen Kindern, Unterhalt zu leisten, und zwar ab 1.2.1990 jeweils am 1.des Monats im voraus zum Unterhalt des nunmehrigen Erstbeklagten einen monatlichen Beitrag von S 1.050 sowie dem nunmehrigen Zweitbeklagten einen monatlichen Beitrag von S 900 zuzüglich 4 % Zinsen aus jedem Teilbetrag ab jeweiliger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.7.1993 gegen 16.30 Uhr ereignete sich auf dem Richtung Graz führenden Fahrstreifen der Autobahn A 2 im Gräberntunnel bei Kilometer 244,5 ein Serienauffahrunfall, an dem sieben Fahrzeuge beteiligt waren. Am ersten Fahrzeug entstand nur ein Heckschaden, am siebenten Fahrzeug bloß ein Frontschaden. Die dazwischen befindlichen Fahrzeuge wurden jeweils an der Front und am Heck beschädigt. Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer und Kaskoversicherer des vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.11.1990 erhob der Kläger gegen beide Beklagten beim Handelsgericht Wien zu 15 Cg 64/94t die Klage auf Zahlung von S 666.861,71 samt Anhang für erbrachte Leistungen. Mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30.12.1992, Sa 11/92, wurde über das Vermögen des Klägers der Ausgleich, mit weiterem Beschluß vom 20.4.1993, S 14/93, der Anschlußkonkurs eröffnet. Am 29.9.1993 kam ein Zwangsausgleich zustande, der mit Beschluß des Landesgerichtes Eisensta... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 21.5.1997 (richtig: 21.4.1997) ON 7, wies das Erstgericht das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß die Einkommenssteuerforderung der beklagten Partei laut Steuerbescheid des Finanzamtes Liezen vom 8.11.1995, StNr. 260/3319, für das Jahr 1992 in der Höhe von S 1,522.995,-- gegen den Verlaß nach Siegfried S***** im Konkurs des Verlasses nach Siegfried S*****, S 53/91 des Landesgerichtes Leoben, keine Masseforderung darstelle, ab. Infolge Berufung de... mehr lesen...
Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der eindeutigen Gesetzeslage (§ 69 iVm §§ 354, 355, 409 ASVG; § 65 ASGG) ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig (vgl auch Teschner/Widlar, MGA ASVG 61. ErgLfg 455 Anm 1 zu § 69; 59. ErgLfg 1755 Anm 2 zu § 409; Kuderna, ASGG**2 428, 430; SSV 10/41; JBl 1956, 371 ua). Nach der - nicht in sozialrechtlichen Verfahren ergangenen - Rechtsprechung des O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3.4.1964 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 27.11.1989, GZ 8 Cg 131/89-25, geschieden. Zugleich wurde Friedrich K***** zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 4.500 an Hermine K***** verpflichtet. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck lediglich hinsichtlich des Verschuldensausspruches dahin abgeändert, daß Friedrich K***** das überwiegende anstatt das alleinige Verschulden treffe. Hermine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist das außereheliche Kind der Zorka M***** und des Klägers, der seine Vaterschaft anerkannt hat. Die Beklagte, bei der sich das Kind befindet, ist obsorgeberechtigt. Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich des Bezirksgerichtes Salzburg vom 8.6.1993, 4 P 523/86, zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 2.000 ab 1.5.1993, zahlbar jeweils bis spätestens 10. des jeweiligen Monats im voraus zu Handen der Mutter Zorka M***** auf ein bestimm... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaABGB §905 IIBABGB §1412PO §261PO §263
Rechtssatz: Wird ein Geldbetrag mittels Postanweisung übersendet, tritt Schuldbefreiung erst mit der Auszahlung ein. Hinterläßt der Zusteller entgegen den Bestimmungen der PostO beim Empfänger keine Benachrichtigung, sondern sendet er die überwiesenen Beträge mit den unrichtigen Angaben "Empfänger unbekannt" oder "nicht angenommen" als "unanbringlich" an die Prüfstelle der Generaldirektion de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Gesetz ab Exekutionsbewilligung nur die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zuläßt, fehlt es für die früher eingebrachte Feststellungsklage nun mehr an einer Prozeßvoraussetzung, was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen ist (SZ 60/88 uva). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß das spätere Oppositionsverfahren vorerst auf Grund eines Antrages des K... mehr lesen...
Norm: EO §35 K
Rechtssatz: Eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des im Notariatsakt verbrieften vollstreckbaren Anspruches ist keine Oppositionsklage. Entscheidungstexte 7 Ob 300/97m Entscheidungstext OGH 11.11.1997 7 Ob 300/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108999 Doku... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 812.497,99 (eingeschränkt auf S 792.788,07) aus diesem Notariatsakt führt der Beklagte gegen den Erstkläger zu ***** E ***** beim Bezirksgericht In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P***** hinterließ ein Testament, mit dem er die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses als Erbin einsetzte und der Beklagten S 500.000,-- vermachte. Im Verlassenschaftsverfahren (7 A 927/86 des Bezirksgerichtes I*****) gab die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung ab; sie beantragte auch eine Einberufung der Gläubiger. Ihr wurde mit Beschluß dieses Gerichtes am 11.3.1987 (ON 718... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgABGB §870 AABGB §871 FABGB §918 Abs1 IVCABGB §933 I
Rechtssatz: Bei der Oppositionsklage muss der Umstand, auf den der Kläger seine Einwendungen stützt, wie bei jeder Klage bis spätestens Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetreten sein. Das ist nicht der Fall, wenn erst im Oppositionsprozess Anfechtung wegen List oder Irrtums oder Preisminderung geltend gemacht wird, da die Gestaltungswirkung erst mit Rechtskraft des Urte... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren Gesellschafter der Firma S***** GmbH mit Sitz in Wien, und zwar der erste Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 125.000,- und die zweite Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 75.000,- entsprechenden Geschäftsanteil. Mit dem zwischen den Streitteilen als Notariatsakt geschlossenen Abtretungsvertrag von 28.12.1994 wurden diese Geschäftsanteile an die klagende GmbH abgetreten, wobei der Abtretungspreis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 14.Dezember 1990 vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die nunmehr klagende Partei verpflichtete, der beklagten Partei S 63.750,-- Zug um Zug gegen Lieferung eines Magic II Entwicklungssystems Version 410 mit deutschem Referenzhandbuch, deutschen Enduser Reportgeneralhandbuch, englischem Tutorial, 10 Run-Time Module Version 4.10 mit deutschem Enduser Reporthandbuch zu bezahlen, di... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin wurde aufgrund bedingter Erbserklärung zur Hälfte die Verlassenschaft nach dem am 21.12.1982 verstorbenen Rechtsanwalt Dr.Viktor P***** eingeantwortet. Im Verlassenschaftsverfahren 7 A 927/82 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wurden die Aktiven mit S 4,069.175,14 bestimmt (laut Protokoll vom 29.1.1987 berichtigt auf S 4,069.352,41). Die Passiven konnten im Verlassenschaftsverfahren ungeachtet einer am 20.12.1983 endenden Gläubigerkonvokation nicht f... mehr lesen...