Begründung: Die betreibende Partei führt Exekution auf den Anteil des Verpflichteten an einer GmbH. Mit Beschluss vom 12. Juni 2009 setzte das Erstgericht den Schätzwert dieses Anteils mit 90.500 EUR fest (Punkt 1.) und forderte (in Punkt 2.) die einzige weitere Gesellschafterin auf, binnen vierzehn Tagen zu erklären, ob sie den Geschäftsanteil zu diesem Schätzwert übernehme, widrigenfalls der Verkauf nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung durchgeführt werde, den es zugleich ... mehr lesen...
Begründung: In der in dieser Rechtssache ergangenen Vorentscheidung vom 27. Februar 2008, AZ 3 Ob 26/08g, stellte der Oberste Gerichtshof den Beschluss des Erstgerichts wieder her, mit dem die Pfändung eines der verpflichteten Partei gehörenden Miteigentumsanteils an einem in Form eines Bordells betriebenen Unternehmen bewilligt wurde. An die verpflichtete Partei wurde das Gebot erlassen, sich jeder Verfügung über ihren Miteigentumsanteil, über den diesem zugrundeliegenden Betrieb... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Beabsichtigt ein Gesellschafter, seinen Geschäftsanteil oder Teile davon unter Lebenden an Nichtgesellschafter abzutreten, hat er diesen gemäß Punkt IX.2. des Gesellschaftsvertrags vorher allen übrigen Gesellschaftern mittels eingeschriebenen Briefs unter Bekanntgabe der Abtretungsbedingungen zum Verkehrswert ... zum Erwerb anzubieten, wobei jeder Gesellschafter jedenfalls ein Aufgriffsrec... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete wurde strafgerichtlich verurteilt. Er ist aufgrund a) des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. November 2007, AZ 10 Hv 210/05f, schuldig, der betreibenden Partei 180.000 EUR zu bezahlen, und b) aufgrund des Beschlusses desselben Strafgerichts vom 17. Dezember 2007 weitere 3.756,30 EUR. Der betreibenden Partei wurde aufgrund dieser Titel die Exekution gemäß §§ 331 ff EO durch Pfändung des Geschäftsanteils des Verpfli... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Eine analoge (beziehungsweise entsprechende) Anwendung von § 76 Abs4 GmbHG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn in concreto die satzungsmäßige Übertragungsbeschränkung für Geschäftsanteile einer GmbH nur zugunsten von weiteren Gesellschaftern angeordnet ist, solche aber nicht vorhanden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 172/08b ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Aus dem Firmenbuch ergibt sich Folgendes: Die in Wien domizilierte 1. Einschreiterin (im Folgenden nur vereinfacht Drittschuldnerin) ist eine GmbH; ihre derzeitigen Gesellschafter sind der 4. Einschreiter - der auch der einzige Geschäftsführer ist - und der 5. Einschreiter, der im Jahr 2005 den Geschäftsanteil des Verpflichteten an der 1. Einschreiterin übernahm; der Verpflichtete wurde am 30. November 2005 als Gesellschafter im Firmenbuch gelöscht. Gesellschafter der ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275 Abs2EO §331 CEO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte Gesellschaft mbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: In zwei näher genannten Vorverfahren führte die nun Verpflichtete, die in den USA lebt, als Betreibende gegen ihren gleichfalls in den USA lebenden Ehegatten auf Grund eines vollstreckbaren österr. Notariatsakts wegen 18,5 Mio EUR sA Exekution nach § 294 EO und § 331 EO und erwarb ein Pfändungspfandrecht am Kontoguthaben aus dem Verrechnungsguthaben zu Depot Nr 607 bzw an den Rechten aus dem Depotvertrag und den Herausgabeansprüchen von Wertpapieren des Ehegatten der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Veräußerung von GmbH-Anteilen ist der Schätzwert nicht beschlussmäßig festzusetzen; er ist nach allfälliger Ergänzung, Richtigstellung und Verbesserung dem Verwertungsverfahren zugrunde zu legen. Die Parteien des Exekutionsverfahrens haben kein Rekursrecht gegen die (beschlussmäßige) Bekanntgabe des Schätzwerts, ebensowenig gegen allfällige Entscheidungen über ihre Einwendun... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von 2.543,55 EUR monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertungsa... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 216.220 S = 15.713,32 EUR sA gemäß §§ 331 ff EO durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf dem für den Verpflichteten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft - deren Eigentümer nicht die Betreibenden sind - unter COZ 11a einverleibten "WOHNUNGSRECHT gemäß Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 1997-09-08". Laut diesem Dienstbarkeitsvertrag sei dem Verpflichteten da... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EO §332
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung eines Fruchtgenussrechts hat jedenfalls zunächst durch Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung zu erfolgen. Unter den Voraussetzungen des §332 Abs1 EO ist jedoch auch die grundsätzliche Verwertbarkeit solcher Rechte durch exekutiven Verkauf gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 268/03y Entscheidungstext OGH 28.01.2004 3 Ob 26... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist nach dem Aktenstand einziger Gesellschafter einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH (GmbH). Zur Hereinbringung einer Geldforderung beantragte die betreibende Partei 1. die Pfändung des dem Verpflichteten als Gesellschafter zustehenden Rechts auf Ausfolgung des bei Auflösung dieser GmbH zukommenden Anteils am Gesellschaftsvermögen, a) weiters die Erlassung eines Verbots an den Verpflichteten, sich jeder Verfügung über das gepfändete Recht zu enthal... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Chott Meriam, Tunesien, zustehenden Geschäftsanteils. Die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde vorbehalten. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der Exekutio... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung und beantragte folgenden Beschluß: "Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Krems an der Donau, GZ 6 Cg 11/97w-19, vom 16.04.1997, wird der ... betreibenden Partei ... wider die ... verpflichtete Partei ... zur Sicherung der Forderung von 6.000.000 S samt 7,25 % p.a. Zinsen seit 20.04.1996 sowie 150.262,40 S an Prozeßkosten und die Kosten dieses Antrages für die Zeit bis ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §44 Abs1 A1EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach § 35 EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des § 44 Abs 1 EO entbehrlich. Entscheidungstexte 3 Ob 106/9... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist mit einem Anteil von 50 % Gesellschafter der Josef S***** GmbH und mit einer Einlage von S 50.000,-- Kommanditist der N***** Gesellschaft mbH & Co KG. Mit Beschluß vom 27.9.1994 (in Form eines Bewilligungsvermerks mit dem Beisatz "Verwertung bleibt vorbehalten") bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 1 Mio sA die Exekution durch Pfändung und Verwertung der dem Verpflichteten gehörigen Geschäftsanteile an ... mehr lesen...
Norm: EO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Die Verwertung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Geschäftsanteilen geschieht ausschließlich durch Verkauf (§ 332 EO). Hiebei ist die Bestimmung des § 76 Abs 4 GmbHG zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 186/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 186/94 3 Ob 106/97b Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf ihren Antrag zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen von S 81.155,90 sA und von S 26.665,60 sA die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten gegen Maria E*** zustehenden Anspruches auf Einwilligung in die Einverleibung eines Pfandrechtes bis zum Höchstbetrag von S 300.000,-- auf den Liegenschaften EZ 4, EZ 17, EZ 8 und EZ 11 KG Uttendorf im Range vor dem zu ihren Gunsten auf diesen Einlagen einverl... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung von 46.802,25 S unter anderem die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei (Otto K***, geboren 25.10.1932) auf Grund eines Notariatsaktes zustehenden Anspruches auf den unentgeltichen Erwerb von Geschäftsanteilen der OK B*** Gesellschaft mbH gegenüber Otto K***, geboren 2.2.1967, im Betrage von 15.000 S und der Ottilie E*** im Betrag von 485.000 S zu bewilligen. An den Verpflichteten möge das Gebot... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines näher bezeichneten Exekutionstitels zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung des von der verpflichteten Partei in Höhnhart, Eigelsberg 5, betriebenen Gewerbes der Schottergewinnung und des Schottertransportes und der dem Geschäftsbetrieb zugrundeliegenden Gewerbeberechtigung zu bewilligen und an die verpflichtete Partei das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über das gena... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 7560 S samt Anhang unter der Bezeichnung im Rubrum "Pfändung und Zwangsverwaltung eines Fruchtgenußrechtes sowie mit der Behauptung, der Verpflichteten sei von ihrem am 23. November 1970 verstorbenen Gatten Franz B unter anderem das "lebenslängliche Nutznießungs- und Wirtschaftsrecht" an drei Liegenschaften vermacht worden, die Pfändung dieser Anspruche, den Ausspruch eines Verfügungsverbotes a... mehr lesen...