RS OGH 2008/11/19 3Ob172/08b

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Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

EO §331 C
EO §332
GmbHG §76 Abs4

Rechtssatz

Eine analoge (beziehungsweise entsprechende) Anwendung von § 76 Abs4 GmbHG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn in concreto die satzungsmäßige Übertragungsbeschränkung für Geschäftsanteile einer GmbH nur zugunsten von weiteren Gesellschaftern angeordnet ist, solche aber nicht vorhanden sind.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 172/08b
    Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 172/08b
    Bem: Die Entscheidung enthält obiter weitere Ausführungen zur Verwertung eines Geschäftsanteils, der Übertragungsbeschränkungen unterliegt, sowie zur Frage der Wirksamkeit von Abtretungsbeschränkungen bei Einpersonen-GmbHs. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124283

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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