Norm
EO §331 CRechtssatz
Eine analoge (beziehungsweise entsprechende) Anwendung von § 76 Abs4 GmbHG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn in concreto die satzungsmäßige Übertragungsbeschränkung für Geschäftsanteile einer GmbH nur zugunsten von weiteren Gesellschaftern angeordnet ist, solche aber nicht vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124283Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009