Norm
EO §65 BRechtssatz
Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte Gesellschaft mbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft mbH.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123586Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010