Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg.Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Czernich Hofstädter Guggenberger & Partner Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen... mehr lesen...
Begründung: Eine Bank erwirkte gegen die nunmehr Verpflichtete ein Versäumungsurteil, mit dem Letztere zur ungeteilten Hand mit anderen Personen zur Zahlung von 1,122.118,50 S sA und der Prozesskosten von 50.636,22 S verurteilt wurde. Die nunmehr betreibende Partei, infolge Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der Titelgläubigerin, beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 60.000 EUR sA die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296
Rechtssatz: Da bis zur eindeutigen Widerlegung die Angaben im Exekutionsantrag maßgebend sind, ist im Falle von Unklarheiten darüber, ob ein Wertpapier iSd § 296 EO in Exekution gezogen wird - soweit nicht ein Verbesserungsversuch Abhilfe schafft -, die beantragte Exekution nach § 294 EO zu bewilligen, außer es stünde die Qualifikation der angeblichen Forderung des Verpflichteten als eine solche nach § 296 EO eindeutig fe... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG verband die antragstellende als gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c zweiter Fall EO dahin, dass 1.) einer näher genannten Bank das gerichtliche Drittverbot auferlegt werde, der Antragsgegnerin als Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin) keinerlei... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296EO §331 DEO §331 FEO §382 Z1 II7
Rechtssatz: Die Pfändung sich in Sammelverwahrung befindlicher Wertpapiere, sohin des im Miteigentum des Verpflichteten (Depotkunden) stehenden Sammelbestandteils, erfolgt gemäß § 331 EO durch Verfügungsverbot an den Verpflichteten und Leistungsverbot an den Drittschuldner (Bank). Entscheidungstexte 1 Ob 190/04d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 8. 1996 beantragte die Antragstellerin die Einleitung des Verfahrens zur Kraftloserklärung einer Bankurkunde (EKG-Bon Nr ***** betreffend ein Wertpapierkonto und verbriefend 75 Stück Vorzugsaktien á 100 S mit Losungswort "E*****", mit einem damaligen Gesamtwert von ca 40.000 S). Die Antragstellerin habe das Effekten-Kassageschäft aus der Verlassenschaft nach der am 25. 1. 1996 verstorbenen Erblasserin geerbt. Der Originalbon sei unauffindbar. Die Antragstellerin... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der (Rechtsvorgängerin der) betreibenden Partei wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Jänner 1994 gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 195.694 S = 14.221,64 EUR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des dem Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich (Bund) und Landesgericht für Strafsachen Wien zustehenden Anspruchs auf Herausgabe bestimmter hinterlegter bzw. verwahrter - gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Manfred P***** erwarb im Jahr 1989 in der Filiale der beklagten Partei in W***** E*****-Aktien, die er in einem anonymen Wertpapierdepot verwahren ließ, wobei ein Losungswort vereinbart wurde. Zum Wertpapierdepot-Konto wurde auch ein Girokonto (als Verrechnungskonto) eröffnet. P*****, der dem damaligen Filialleiter persönlich bekannt war, wurde ein "Wertpapierkassabon" ausgefolgt, dem ua folgende Bedingungen zu entnehmen sind: 1. Dieser Bon dient nur zur ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist die Schwiegertochter der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Die Klägerin eröffnete am 21. 2. 1997 das Sparbuch mit der Nummer ***** bei der R***** in deren näher bezeichneter Filiale (im folgenden nur Bank) und zahlte am selben Tag 100.000 S auf das Sparbuch ein. Das Sparbuch lautet auf Überbringer und trägt das Losungswort "M*****". Am 9. 9. 1997 meldete die K... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Aktenstand hatte ein am 7.Dezember 1995 verstorbener Erblasser am 29.Mai 1993 bei der beklagten Sparkasse ein anonymes Wertpapierdepot mit dem Verrechnungskonto Nr 558 355 4 eröffnet, über das er mit dem von der beklagten Partei ausgestellten Wertpapierbuch mit der Bezeichnung „Wertpapierkassakonto Nr 764 355 4“ samt Losungswort verfügen konnte. Auf dieses Wertpapierdepot erheben einerseits die beiden Kläger als Geschwister des Erblassers und andererseits sei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Wechselzahlungsauftrag vom 17.7.1997 antragsgemäß die beklagte Partei zur Zahlung von S 500.000,-- samt 4 % Zinsen seit 14.8.1995, 1/3 % Provision (S 1.666,66) und Kosten in Höhe von S 14.127,80 verpflichtet. Dagegen hat die beklagte Partei rechtzeitig Einwendungen erhoben. Hierauf hat die klagende Partei die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes auf den Liegenschaften bzw. Liegenschaftsant... mehr lesen...
Norm: EO §296
Rechtssatz: Die Kreditkarte selbst kann ebensowenig als Wertträger angesehen werden, wie eine Bankomatkarte (siehe diesbezüglich WBl 1989, 100 mit Anm Karollus; RZ 1997/50). Sie kann schon deshalb keine Geldforderung des Kreditkarteninhabers verbriefen, weil ihm keine Geldforderung Dritten gegenüber zusteht. Die Exekution auf Kreditkarten gemäß § 296 EO ist daher unmöglich und der entsprechende Antrag abzuweisen. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei C***** Bank, L*****, vertreten durch Dr.Dieter Außerladscheider ua, Rechtsanwälte in Reutte, wider die verpflichtete Partei Paul Heinrich E*****, Deutschland, wegen DM 400.000,-- sA, infolge außer... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung der Forderung von 23.100 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei gegen die Ö*** P*** als Drittschuldnerin angeblich zustehenden Ansprüche auf Auszahlung der Einlage des PSK-Privatsparbuches Nr 19,049.650 im Wert von 100.000 S mehr oder weniger mit der Behauptung, die verpflichtete Partei habe dieses Sparbuch verloren, ohne daß ein Kraftloserklärungsverfahren eingeleitet wo... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296
Rechtssatz: Ist das Einlagebuch nicht vorhanden, so ist die Forderungspfändung nach § 294 EO vorzunehmen und mit der Überweisung die Ermächtigung zu erteilen, die Kraftloserklärung zu erwirken. Dabei kommt die Erlassung eines Zahlungsverbotes an den Drittschuldner nicht in Frage, wohl aber ist ein Verfügungsverbot im Sinne des § 294 Abs 1 letzter Satz EO zu erlassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft nach dem am 31.1.1986 verstorbenen Rudolf E*** wurde vom Abhandlungsgericht dem auf Grund des Gesetzes erbserklärten Sohn Dipl.Ing. Rudolf E*** überlassen. Dieser brachte für die Verlassenschaft die vorliegende Klage auf Herausgabe der im einzelnen angeführten fünf Sparbücher durch die Beklagte sowie auf Rückstellung des aus diesen von der Beklagten im Jahre 1985 insgesamt abgehobenen Betrages von S 804.681,60 mit der Be... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte auf Grund einer Zahlungsaufforderung der betreibenden Partei zur Hereinbringung von Pflegegebühren gemäß § 41 Abs. 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes von 445.191,28 S s.A. den Antrag auf "Fahrnisexekution" bzw. den Antrag auf "Bewilligung von Pfändung und Verwertung der Fahrnisse der verpflichteten Partei" (so die Überschrift und Bezeichnung des Antrages im
Kopf: des verwendeten Antragsformulars) in der Weise, daß die Exekution durch "A... mehr lesen...
Norm: EO §296
Rechtssatz: Die nähere Form der Verwertung eines gepfändeten Sparbuches kann nämlich, ohne daß hier eine Bindung an den diesbezüglich gestellten Antrag der betreibenden Partei bestünde, erst nach Erlag bei Gericht im Sinne des § 296 Abs 1 EO beschlossen werden. Eine derartige Entscheidung bereits mit der über die Pfändung zu fällen, ist daher nicht zutreffend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §296
Rechtssatz: Gemäß dem im Formbuch zur Zivilprozessordnung und Exekutionsordnung aufscheinenden E-Form Nr 238 genügt es, in einen Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf beweglicher Sachen den Satz aufzunehmen, es werde die Pfändung der im § 296 EO angeführten Papiere und Einlagebücher beantragt. Alles weitere hinsichtlich dieser Papiere hat dann von Amts wegen zu geschehen; weitere Angaben... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §296
Rechtssatz: Der Verwertungsantrag auf Abhebung eines bestimmten Betrages vom gepfändeten Sparbuch durch den Gerichtsvollzieher entspricht nicht dem Gesetz, so zweckmäßig und ökonomisch er auch sein mag, zumal bei einem Sparbuch kaum einmal der Fall von Gefahr im Verzuge im Sinne des § 297 Abs 2 EO vorliegen wird (vgl § 564 Abs 3 Geo). Ein derartiger Verwertungsantrag vermag aber keinesfalls den Exekutionsantrag zu Fall zu br... mehr lesen...
Norm: EO §296EO §297 Abs2EO §305 Abs1
Rechtssatz: Die Verwertung eines gemäß § 296 EO gepfändeten Sparbuches geschieht entweder dadurch, daß das Exekutionsgericht das Vollstreckungsorgan im Sinne des § 297 Abs 2 EO ermächtigt, die fällige Forderung aus dem Sparbuch einzuziehen (zulässig nur bei Gefahr im Verzuge), oder daß die Forderung im Sinne des § 305 Abs 1 EO der betreibenden Partei durch Übergabe des Sparbuches mit zumindest in der Regel ... mehr lesen...
Norm: EO §258EO §262EO §296
Rechtssatz: Bei der Pfändung von Wertpapieren, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, gelangen die Bestimmungen der §§ 258, 262 EO sinngemäß zu Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 17/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:R... mehr lesen...
Norm: EO §296
Rechtssatz: Die Pfändung eines Sparbuches hat auch dann, wenn es durch ein Losungswort gesperrt ist oder auf eine bestimmte Person lautet, stets gemäß § 296 EO zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.10.1983 1 Ob 17/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003884... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296
Rechtssatz: Unter "Bankguthaben" sind Forderungen des Kunden gegen die Bank, insbesonders aus einem Kontokorrent- oder Girokonto, also primär nicht die gewöhnlich als "Spareinlagen" bezeichneten Forderungen aus einem Spareinlagebuch im Sinne des § 296 EO zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 21/80 Entscheidungstext OGH 27.02.1980 3 Ob 21/80 ... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte die Exekution hinsichtlich der im (besonderen) Pfändungsprotokoll des Erstgerichtes 10 E 11 156/77 unter PZ 1 und 2 als Pfandscheine verzeichneten und beschriebenen Übernahmsscheine der Pfandleihstelle E in Graz von Amts wegen gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 EO mit dem Begründung: ein, daß das Gesetz nur die Verwertung von Pfandscheinen, nicht aber von Übernahmsscheinen kenne und daher kein Erlös zu erzielen sein werde. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370ABGB §1393 AEO §296
Rechtssatz: Pfandscheine sind Legitimationspapiere, Legitimationspapiere nehmen eine Mittelstellung zwischen Inhaber- und Namenspapieren ein. Sie teilen mit ersteren, dass der Schuldner sich durch die Leistung an dem Wertpapierinhaber befreien kann, wenn er nur den Mangel von dessen Papiereigentum bzw Ermächtigung nicht kannte. Mit letzteren haben sie gemeinsam, dass der Schuldner den Nachweis des Papiereigen... mehr lesen...