RS OGH 1998/1/8 4R319/97m

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Veröffentlicht am 08.01.1998
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Norm

EO §296

Rechtssatz

Die Kreditkarte selbst kann ebensowenig als Wertträger angesehen werden, wie eine Bankomatkarte (siehe diesbezüglich WBl 1989, 100 mit Anm Karollus; RZ 1997/50). Sie kann schon deshalb keine Geldforderung des Kreditkarteninhabers verbriefen, weil ihm keine Geldforderung Dritten gegenüber zusteht. Die Exekution auf Kreditkarten gemäß § 296 EO ist daher unmöglich und der entsprechende Antrag abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000059

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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