Norm
EO §296Rechtssatz
Die Kreditkarte selbst kann ebensowenig als Wertträger angesehen werden, wie eine Bankomatkarte (siehe diesbezüglich WBl 1989, 100 mit Anm Karollus; RZ 1997/50). Sie kann schon deshalb keine Geldforderung des Kreditkarteninhabers verbriefen, weil ihm keine Geldforderung Dritten gegenüber zusteht. Die Exekution auf Kreditkarten gemäß § 296 EO ist daher unmöglich und der entsprechende Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000059Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010