B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** H*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die bekla... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10. 2. 2009 (ON U-42) erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsleistung für den Minderjährigen ab 1. 1. 2008 auf 290 EUR monatlich und wies gleichzeitig einen Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhalts ab. Es stellte fest, dass sich der einkommens- und vermögenslose Minderjährige in Pflege und Erziehung seiner Mutter befindet. Der Vater, der keine weiteren Sorgepflichten hat, erzielt als Wachorgan ein monatliches Durchschnittseinko... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine Oppositionsklage gegen eine Unterhaltsexekution. Außer Streit gestellt ist, dass der Kläger im Monatsdurchschnitt ein Einkommen von 4.080 EUR netto für den gesamten relevanten Zeitraum der Revision vom 1. Jänner 1998 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 9. August 2007 hatte (ON 11). Die Streitteile schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung vor dem Bezirksgericht (BG) Bruck/Mur am 23. März 1988 einen Scheidungsfolgenvergleich, m... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie Rechtsvertretung, Bezirke 12, 13, 23, beantragte namens des mj Aleksandar S*****, den Vater Dragoslav S***** ab 1. 7. 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag von 294 EUR zu verpflichten. Das Erstgericht entschied im Sinne dieses Antrags. Es stellte ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Vaters von 1.589,36 EUR inklusive Sonderzahlungen fest. Der Vater hat keine weiteren Sorgepflichten. Rechtlich führte das Erstgericht au... mehr lesen...
Begründung: Der Oppositionskläger wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Neuhofen vom 29. März 1996, AZ C 319/94i, zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen an seine geschiedene Ehegattin, die Beklagte, verpflichtet, und zwar für das Jahr 1994 zu 7.500 S und ab 1. Jänner 1995 zu 7.800 S (566,85 EUR). Damals war der Kläger noch berufstätig und hatte eine weitere Sorgepflicht. Die Beklagte war einkommenslos. Die Unterhaltsfestsetzung entsprach 29 % der Bemessungsgrundlage. Das Monatsnettoeinko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem unstrittigen wesentlichen Sachverhalt wurde die Ehe der Prozessparteien mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. Juli 1998 gemäß § 55a EheG geschieden. Wegen hoher Steuerschulden wurde über Antrag des Klägers über sein Vermögen im Jahr 2003 der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss vom 6. Juni 2003 wurde ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Nach Rechtskraft des Beschlusses über diese Einleitung wurde das Schuldenregulierungsverfahren am 7. Juli 2003 eingeste... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich nach § 55a Abs 2 EheG der Streitteile vom 7. Mai 1985, GZ 5 Sch 11/85-3, des Erstgerichts (im Folgenden nur Vergleich) verpflichtete sich der nun Verpflichtete im Punkt 5) zur Leistung von Unterhalt (8.000 S monatlich zwölfmal im Jahr) an die nun Betreibende, wobei deren eigene Einkünfte außer Betracht bleiben. Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 3. April 2002 zu AZ 7 S 16/02s des Landesgerichts Innsbruck das - noch anhängige (am 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. 2. 1990 geborene mj. Mariella ist die Tochter ihrer nach der Aktenlage in aufrechter (zweiter) Ehe, jedoch getrennt lebenden Eltern. Der Vater ist aus der im Alleineigentum der Mutter stehenden früheren Ehewohnung (104 m² große Eigentumswohnung) schon vor Jahren ausgezogen. In dieser Wohnung lebt die Mutter mit einer zweiten, inzwischen volljährigen Tochter, einem weiteren minderjährigen Kind sowie ihrem Lebensgefährten. Über das Vermögen des Vaters wurde mit B... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen entstammen der im Jänner 2003 geschiedenen Ehe des Christian Karl V***** und der Nora V*****. Die Obsorge steht der Mutter zu, bei der sie sich auch hauptsächlich aufhalten. Seit 1. 10. 2003 ist der Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 200 EUR für Valerie und von 160 EUR für Simon verpflichtet; sie werden gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bevorschusst. Die Minderjährigen entstammen der im Jänner 2003 geschiedenen Ehe des Christian Karl V***** und der Nor... mehr lesen...
Begründung: Dem Minderjährigen wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 12. 2004 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 10. 2004 bis 31. 3. 2006 Vorschüsse in der Höhe von monatlich EUR 167,15 gewährt. Dem Minderjährigen wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 12. 2004 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG für die Zeit vom 1. 10. 2004 bis 31. 3. 2006 Vorschüsse in der Höhe v... mehr lesen...
Begründung: Der Vater verpflichtete sich im Scheidungsvergleich vom 19.7.1994 nach § 55a EheG dazu, für die Minderjährige einen monatlichen Unterhaltsbetrag von umgerechnet EUR 181,68 zu bezahlen. Erstmals mit Beschluss vom 7. 8. 1995 wurden der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt, die in der Folge weiter gewährt wurden. Der Unterhaltstitel wurde nie erhöht. Am 14. 6. 2000 beantragte der Vater eine Unterhaltsherabsetzung, weil über sein Vermögen das ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der beiden Unterhalt begehrenden Minderjährigen. Die häusliche Gemeinschaft der Eltern ist aufgehoben. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter betreut. Eine ziffernmäßig festgesetzte Unterhaltsverpflichtung des Vaters bestand vorerst nicht. Am 18. 5. 2004 beantragten die Kinder, ihren Vater ab 1. 12. 2003 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 344 für Stefanie und EUR 309 für Irene zu verpflichten. Der Vater sprach sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaEO §291aEO §291b Abs2KO §5
Rechtssatz: Erzielt der Gemeinschuldner eigenes Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, so ist die Tilgung von Unterhaltsschulden nur aus der jeweiligen Differenz der Existenzminima nach § 291b Abs 2 EO und § 291a EO möglich, also aus jener Einkommensportion, die dem Zugriff der Unterhaltsgläubiger vorbehalten ist. Entscheidungstexte 8 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 1. 3. 1994 einvernehmlich geschieden. Die Minderjährige befindet sich in Obsorge der Mutter. Mit Vergleich vom 1. 3. 1994 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von 1.800 S (130,81 EUR) für die Minderjährige. Überdies verpflichtete er sich gegenüber der Mutter, die aushaftenden gemeinsamen Schulden von 192.512 S allein zurückzuzahlen. Im Vergleich wurde ferner festgehalten, dass die vom Vate... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgEO §291b Abs2KO §1 Abs1
Rechtssatz: Die Exekutionsführung des Unterhaltsgläubigers zur Hereinbringung eines Rückstandes an gesetzlichem Unterhalt auf das konkursfreie Vermögen des Unterhaltsschuldners ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 205/00v Entscheidungstext OGH 26.02.2001 3 Ob 205/00v Veröff: SZ 74/31 3 Ob 206/00s... mehr lesen...
Begründung: Der durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land gemäß § 212 Abs 2 ABGB vertretene Minderjährige beantragte am 18. 4. 2000 zur Hereinbringung der Forderung auf gesetzlichen Unterhalt von S 109.000 an Rückstand (bis September 1997 S 500 und vom 1. 10. 1997 bis 30. 4. 2000 monatlich S 3.500, d.s. S 108.500) und von monatlich S 3.500 an laufendem Unterhalt die Bewilligung der Forderungsexekution auf das Arbeitseinkommen des Verpflichteten. Der durch die Bezirkshauptmanns... mehr lesen...
Begründung: Der durch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land gemäß § 212 Abs 2 ABGB vertretene Minderjährige beantragte am 18. 4. 2000 zur Hereinbringung der Forderung auf gesetzlichen Unterhalt von S 78.250 an Rückstand (bis September 1997 S 750 und vom 1. 10. 1997 bis 30. 4. 2000 monatlich S 2.500, d.s. S 77.500) und von monatlich S 2.500 an laufendem Unterhalt ab 1. 5. 2000 die Bewilligung der Forderungsexekution auf das Arbeitseinkommen des Verpflichteten. Der durch die Bezir... mehr lesen...
Norm: KO §12a Abs3EO §291b Abs2
Rechtssatz: Wurde der Einkommensbezug vor Konkurseröffnung zugunsten von Unterhaltsansprüchen gepfändet, so bleibt die Exekution für die vom Konkurs nicht erfassten Unterhaltsansprüche, das sind die ab Konkurseröffnung entstehenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche, für die der Schuldner nicht als Erbe des Unterhaltspflichtigen haftet (§ 1 Abs 3 KO), wirksam, soweit sie sich auf den nur für Unterhaltsforderungen p... mehr lesen...
Norm: EO §291b Abs2EO §294a
Rechtssatz: Ob die Bezüge des Gemeinschuldners so gering sind, daß die Pfändung wegen des Vollstreckungsschutzes nach § 291 b Abs 2 EO ins Leere geht, ist bei der Entscheidung über den Antrag auf Überweisung der Dienstbezüge nach § 294 a EO nicht zu prüfen, zumal auch noch eine Beschlußfassung nach § 292 b EO in Betracht käme. Entscheidungstexte 3 Ob 204/93 ... mehr lesen...