Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Erzielt der Gemeinschuldner eigenes Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, so ist die Tilgung von Unterhaltsschulden nur aus der jeweiligen Differenz der Existenzminima nach § 291b Abs 2 EO und § 291a EO möglich, also aus jener Einkommensportion, die dem Zugriff der Unterhaltsgläubiger vorbehalten ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schlagworte: Konkurseröffnung, SchuldenregulierungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119114Im RIS seit
24.07.2004Zuletzt aktualisiert am
20.02.2013