Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Die betreibende Partei beantragte am 2.5.2001 aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des BG Wels vom 19.3.2001, AZ 13 C 645/01g, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 19.250,-- (EUR 1.398,95) die Bewilligung der Fahrnisexekution. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3.5.2001 wurde die Exekution antragsgemäß bewilligt. Am 6.6.2001 erfolgte zugunsten der Forderung der betreibenden Partei eine Nachpfändung der bereits am 8.4.1998 zu 3 E 72/98 ... mehr lesen...
Norm: EO §252jEO §256 Abs2EO §282
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution infolge Abschlusses einer Zahlungsvereinbarung über Antrag des betreibenden Gläubigers führt nicht zu einer Hemmung der Frist des § 256 Abs. 2 EO führt. In diesem Fall liegt nämlich nicht die Ursache der Verzögerung des exekutiven Verkaufs außerhalb des Willensbereichs des betreibenden Gläubigers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §279aEO §280 Abs2EO §282EO §256 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Abweisung des auf Fortsetzung des Verkaufsverfahrens gerichteten Antrags des betreibenden Gläubigers ist die Einstellung nicht erforderlich, um die vom Gesetzgeber durch die Regelung der §§279a und 280 Abs. 2 EO angestrebte ordnungsgemäße Beendigung des Exekutionsverfahrens zu erreichen. Der in diesen Bestimmungen vorgesehene Auftrag an den betreibenden Gläubiger is... mehr lesen...
Begründung: Am 31. Oktober 1986 wurde über das Vermögen der Karin P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). In diesem Konkursverfahren faßte das Erstgericht folgende, für das Revisionsrekursverfahren noch bedeutsame Beschlüsse: a) Bewilligung der kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaftshälfte der Gemeinschuldnerin (ON 68); b) Abweisung des Antrages der Gemeinschuldnerin auf Ausscheidung der Liegenschaftshälfte EZ 381 KG Goisern aus der Konkursmasse (ON 83); c) Zurückweisung des Antr... mehr lesen...
Die klagende Handelsgesellschaft begehrte vom Beklagten die Herausgabe von Geräten, Zubehörsteilen und Einrichtungsgegenständen. Sie habe iS ihres Schlußbriefes vom 11. 4. 1979 mit dem Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Zentralheizungsanlage, einer Lüftungs- bzw. Entlüftungsanlage, über sanitäre Installation sowie einer Wasseraufbereitungsanlage und darüber hinaus über zusätzliche Aufträge geschlossen. Mit dem Schlußbrief seien die Lieferbedingungen der Kläge... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Durch die Einstellung des Verkaufsverfahrens nach §§ 200 Z 3, 282 EO werden sämtliche im betreffenden Exekutionsverfahren zur Durchführung des Verwertungsverfahrens (Verkaufes) bereits bewilligten Anordnungen aufgehoben und alle noch unerledigten Verwertungsanträge gegenstandslos. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §200 Z3EO §282ZPO §514 B
Rechtssatz: Kein Rechtsschutzinteresse des betreibenden Gläubigers an der Abweisung eines Verwertungsantrages, selbst wenn das Verkaufsverfahren erst nach der Einbringung des Rekurses eingestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 136/73 European Case ... mehr lesen...
Bei der am 23. Jänner 1970 in der Auktionshalle des EG Wien stattgefundenen Versteigerung von Fahrnissen, deren Überstellung dorthin von dem als Exekutionsgericht einschreitenden Erstgericht auf Antrag der betreibenden Gläubigerin bewilligt worden war, konnte eine Reihe von Pfandgegenständen mangels eines Interessenten nicht verkauft werden, weshalb hinsichtlich derselben mit erstgerichtlichem Beschluß vom 25. Februar 1970 das Verkaufsverfahren gemäß § 200 Z 3/§ 282 EO eingestellt wur... mehr lesen...
Zur Verwertung des Gast- und Schankgewerbes des Verpflichteten sowie dessen Kleinhandelsgewerbes mit Waren aller Art ist die Zwangsverwaltung bewilligt. Die betreibende Partei hat ein exekutives Pfandrecht an einigen Fahrnissen des Verpflichteten erworben. Die Verwertung dieses Pfandrechtes sollte durch Hallenverkauf erfolgen. Der Verkauf konnte nicht stattfinden, weil der Zwangsverwalter die Herausgabe der in seiner Gewahrsame befindlichen Pfandsachen verweigerte. Dies wurde der betr... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer Forderung am 16. Oktober 1961 die Fahrnisexekution bewilligt und die Pfändung von Fahrnissen durch Anmerkung auf dem bereits zugunsten anderer betreibender Gläubiger errichteten Pfändungsprotokoll gemäß § 257 EO. vollzogen. Die betreibende Partei trat dem bereits anhängigen Verkaufsverfahren bei. Da die Versteigerung der gepfändeten Fahrnisse am 23. Jänner 1962 erfolglos blieb, wurde am 5. Februar 1962 der Freihandverkauf angeordn... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Wurde vor der Pfändung nach § 200 Z 3 EO eingestellt, so kann ohne Rücksicht auf die Sechsmonatsfrist ein (neuer) Vollzug beantragt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 47/62 Entscheidungstext OGH 10.04.1962 3 Ob 47/62 EvBl 1962/295 S 356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282Geo §563 Abs5ZPO §429
Rechtssatz: Die Einstellung des Verkaufsverfahrens nach §§ 200 Z 3; 282 EO kann nur durch Beschluß des Exekutionsgerichtes erfolgen, der im Exekutionsakt zu beurkunden und zu unterschreiben ist. Ein lediglich auf dem Pfändungsprotokoll im Sinne des § 563 Abs 5 Geo angebrachter und unterschriebener Vermerk genügt für die Einstellung des Verkaufsverfahrens nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Beklagte schuldet der Klägerin aus dem Versäumungsurteil vom 23. Juni 1959 einen Betrag, zu dessen Gunsten die Klägerin gegen ihn Fahrnisexekution führte. Im Zuge dieses Exekutionsverfahrens kam zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die Zahlung des geschuldeten Betrages in Teilbeträgen zustande. Nachdem der Beklagte der Klägerin zur Deckung der vereinbarten Raten ein Akzept vom 2. November 1959 übergeben hatte, stellte diese das anhängige Verkaufsverfahren gemäß §§ 200 Z. 3... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Da die Wechselforderung nicht mit der Forderung aus dem Grundgeschäft ident ist, bedeutet die Einklagung des Wechsels keine Umgehung der Vorschrift der §§ 200 Z 3; 282 EO, wenn bereits der Klage aus dem Grundgeschäft stattgegeben worden und nach Einleitung der Exekution die Einstellung des Verkaufsverfahrens vor weniger als einem halben Jahr vor Erhebung der Wechselklage bewilligt worden war. ... mehr lesen...
Es wurde der betreibenden Partei auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. April 1954 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 7835 S mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 29. April 1954, 4 E 4924/54, die Fahrnisexekution bewilligt und es wurden die unter Postzahl 1-11 des Pfändungsprotokolles beschriebenen Fahrnisse gepfändet. Die betreibende Partei schränkte am 16. Juni 1954 infolge erfolgter Teilzahlung die Exekution auf 2835 S e... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 200 Z 3 EO (§ 282 EO) ist nur dahin zu verstehen, daß die neuerliche Versteigerung der bereits gepfändeten Objekte innerhalb von sechs Monaten, nicht aber ein neuerliches Verkaufsverfahren überhaupt ausgeschlossen ist. Ein neues Verkaufsverfahren kann daher innerhalb der sechsmonatigen Frist hinsichtlich anderer Gegenstände durchgeführt werden, indem der Gläubiger neuerlich um die Bewilli... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2EO §282
Rechtssatz: Der Ausspruch des Gerichtes, daß das Exekutionsverfahren gemäß §§ 200 Z 3, 282 EO eingestellt ist, hat nur deklarative Bedeutung und ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 111/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 111/54 3 Ob 79/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1970 3 Ob ... mehr lesen...
Am 24. August 1949 wurde zugunsten der A. an den im Pfändungsprotokoll unter P.-Zl. 1 bis 3 angeführten Fahrnissen ein Pfandrecht begrundet. Nach dem Inhalte des Pfändungsprotokolls wurde in Ansehung dieser Gläubigerin das Verkaufsverfahren am 6. Oktober 1949 gemäß den §§ 200, 282 EO. eingestellt. Am 9. September 1949 wurden die gleichen Postzahlen sowie neu die P.-Zl. 4 bis 16 zugunsten der B., der nunmehrigen betreibenden Partei, gepfändet. Nachdem für diese ein Verkaufstermin (21. ... mehr lesen...