Norm: EO §259
Rechtssatz: Ein nach § 259 EO bestellter Verwahrer haftet auch einem dritten Eigentümer der gepfändeten Sache für die Verletzung seiner Obhutspflicht. Diese umfasst nicht nur die passive Verwahrung, sondern auch die Verpflichtung zu positiven Handlungen, sofern diese nach der Natur der verwahrten Sache zu ihrer Erhaltung erforderlich sind. Bei Flugzeugen gehört dazu die im Einzelfall erforderliche Wartung und Konservierung. ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 289 EO in der durch die EO-Novelle 1995 (BGBl 519) geänderten Fassung, die nach Art VIII Abs 5 und 6 dieses Gesetzes auf die hier nach dem 30.6.1996 beantragte Exekution zur Sicherstellung, bereits anzuwenden ist, absolut unzulässig. Durch die Novellierung wurde - abgesehen vom Wegfall weiterer Rechtsmittelausschlüsse im Hinblick auf nach der geänderten Rechtslage nicht mehr vorgesehene ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., Alszeile 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. März 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin, der Gemeinnützigen Siedlungs- und Baugesellschaft mbH Gesiba, mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. April 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. Juni und 21... mehr lesen...
Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., A-Gasse 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. 3. 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. 4. 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. 6. und 21. 6. 1978 vollzogen. Die Fahrnisse der Klägerin wurden von der beklagten Partei auf Kosten der b... mehr lesen...
Der Kläger hat am 1. 9. 1979 bei einem vom Zollamt L auf dem Betriebsgelände des Beklagten durchgeführten Verkauf zwei dort abgestellte, nach einem Unfalls- bzw. Motorschaden nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge um insgesamt 8600 S erworben. Die Fahrzeuge waren Eigentum der Republik Österreich, an welche sie von ihren Voreigentümern im August 1979 zur Befreiung von einer Zollschuld preisgegeben worden waren. Der Beklagte weigert sich, die Fahrzeuge an den Kläger herauszugeben. Unte... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte den für die versteigerte PZ 1 des Pfändungsprotokolls GZ 14 E 5407/80-2 (Personenkraftwagen) erzielten Verkaufserlös von 62 000 S. Nach Abzug der Schätzungs-, Vollzugs- und Verwahrungskosten wurden zunächst der M Automobilvertriebs-AG auf Grund der Anmeldung der Reparaturkosten vom 25. September 1980 der Betrag von 33 396.90 S laut Rechnung vom 10. September 1980, Reparaturauftrag Nr. 94150, zur gänzlichen Berichtigung der Forderung zugewiesen. Das restliche ... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §262
Rechtssatz: Durch die Herausgabe des Kraftfahrzeuges an das Gericht zum Zwecke der gerichtlichen Verwahrung ist das Zurückbehaltungsrecht des Berechtigten erloschen. Seine bisherige - auf das Vertragsverhältnis mit der verpflichteten Partei gegründet - sachenrechtliche Stellung als Zurückbehaltungsberechtigter hat durch die anschließende Übernahme der Funktion als gerichtlicher Verwahrer trotz des mit dieser Funktion unvere... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §471 II6ABGB §957 ffABGB §968ABGB §1440 EEO §259EO §262
Rechtssatz: Der gerichtliche Verwahrer ist einerseits Organ des Gerichtes; er ist aber andererseits Verwahrer im Sinn des § 968 ABGB, worauf § 259 Abs 3 EO ausdrücklich verweist. Die Rechte und Pflichten des gerichtlichen Verwahrers sind somit nach den §§ 957 ff ABGB zu beurteilen. Für ihn gilt daher auch § 1440 ABGB, wonach in Verwahrung genommene Sachen kein Gegenst... mehr lesen...
Maria G pachtete im Mai 1967 einige Räume des im Eigentum der Zweitbeklagten stehenden Hauses in U Nr. 4 zum Betriebe eines Gasthauses. Die Klägerin lieferte der Maria G neben anderen zum Gasthausbetrieb erforderlichen Gegenständen unter Eigentumsvorbehalt auch eine 2 1/2 m lange Schanktheke. Zwischen Maria G und der Zweitbeklagten kam es in der Folge zu Differenzen, weshalb die letztere gegen die Genannte und deren Tochter Ursula G, die mit ihr den Gasthausbetrieb führte, eine Räumun... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §382 Z1 II1EO §391 Abs1 IIAKFG §4 Abs2KFG §4 Abs4
Rechtssatz: Als Sicherungsmittel zur Vermeidung des Wertverlustes von Baumaschinen kommt ihre Verwahrung, nicht aber bloß die Herausgabe der Zulassungspapiere und Bedienungsschlüssel in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 558/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 8 Ob 558/76 Eur... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §260
Rechtssatz: Die Funktion des Verwahrschaftsgerichtes endet erst mit der tatsächlichen Ausfolgung des Verwahrnisses. Entscheidungstexte 3 Ob 177/74 Entscheidungstext OGH 19.11.1974 3 Ob 177/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0003692 Dokumentnummer JJR_197411... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §289
Rechtssatz: Gegen einen Beschluß, mit dem nach Exekutionsbewilligung die Verwahrung angeordnet wird, ist ein Rekurs unzulässig (siehe auch SZ 13/234); SZ 17/45 hat diese Frage nicht gelöst. Entscheidungstexte 3 Ob 71/63 Entscheidungstext OGH 02.05.1963 3 Ob 71/63 3 Ob 87/63 Entscheidungstext OGH 05.06.196... mehr lesen...
Norm: EO §259
Rechtssatz: Das Verwahrungsverhältnis nach § 259 EO endet mit der Einstellung der Exekution. Der Verwahrer ist daher ungeachtet der Weisung des Exekutionsgerichtes, die gepfändeten Sachen an den Verpflichteten herauszugeben, schuldig, sie dem Eigentümer auszuliefern, sofern dessen Eigentum erwiesen ist. Er kann diesem Begehren nur Einwendungen aus dem Rechte des Hinterlegers, hier des Verpflichteten, für den durch das Vollstreckun... mehr lesen...
Norm: ABGB §968EO §259EO §349
Rechtssatz: § 968 ABGB ist - zufolge Analogie zu § 259 EO - auch auf den nach § 349 EO bestellten Verwahrer anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 367/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 5 Ob 367/59 7 Ob 768/78 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 768/78 JBl 1980,262 = SZ 52/63 ... mehr lesen...
Norm: EO §259
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger, der nach Vornahme der Pfändung die Verwahrung beantragt hat, hat darzutun, daß ohne Verwahrung die Durchführung der Exekution gefährdet sei. Entscheidungstexte 1 Ob 132/35 Entscheidungstext OGH 06.03.1935 1 Ob 132/35 SZ 17/45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §259
Rechtssatz: Nach Aufschiebung der Exekution kann die Verwahrung und der Verkauf der gepfändeten Fahrnisse nicht mehr bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 110/28 Entscheidungstext OGH 01.02.1928 1 Ob 110/28 SZ 10/19 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0001605 Do... mehr lesen...
Norm: EO §259
Rechtssatz: Dem gerichtlich bestellten Verwahrer steht gegen den Eigentümer der verwahrten Sachen kein unmittelbarer Anspruch auf Ersatz der Verwahrungskosten zu. Entscheidungstexte 1 Ob 102/27 Entscheidungstext OGH 01.03.1927 1 Ob 102/27 SZ 9/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003677... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §264
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Exekution durch Verwahrung und Verkauf pfandweise beschriebener Fahrnisse, an denen ein richterliches Pfandrecht noch nicht erworben wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 720/25 Entscheidungstext OGH 24.08.1925 1 Ob 720/25 SZ 7/258 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §259
Rechtssatz: Haftung des gerichtlich bestellten Verwahrers. Entscheidungstexte 3 Ob 118/25 Entscheidungstext OGH 17.02.1925 3 Ob 118/25 SZ 7/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0003691 Dokumentnummer JJR_19250217_OGH0002_0030OB00118_2500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IVCEO §39 IVFEO §259
Rechtssatz: Die exekutive Verwahrung ist nach Einstellung der Exekution von Amts wegen aufzuheben und rückgängig zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 473/23 Entscheidungstext OGH 28.06.1923 3 Ob 473/23 SZ 5/174 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0001067 ... mehr lesen...