Norm
EO §259Rechtssatz
Als Sicherungsmittel zur Vermeidung des Wertverlustes von Baumaschinen kommt ihre Verwahrung, nicht aber bloß die Herausgabe der Zulassungspapiere und Bedienungsschlüssel in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003698Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015