Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §331DBV Pkt142
Rechtssatz: Die pfandweise Beschreibung nach § 331 EO dienet der Klarstellung von Umfang und Beschaffenheit des Rechts, sie ist nicht rechtsbegründend. Festzuhalten sind die für die Ausübung des Rechtes dem Verpflichteten obliegende Gegenleistungen. Die pfandweise Beschreibung eines gepfändeten Wohnungseigentumsanwartschaftsrechts ist tunlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §253
Rechtssatz: Eine Pfändung wird nicht schon allein deshalb unwirksam, daß der Vollstrecker die Pfändung an einer anderen Stelle oder an einem anderen Ort vornimmt als ihm aufgetragen wurde, oder daß er Sachen pfändet, die sich nicht in der Gewahrsame des Verpflichteten befinden. Entscheidungstexte 1 Ob 5/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 5/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte dem Kläger, der sich mit Grundstücksgeschäften größeren Umfanges beschäftigte und früher eine Wohnung in Bayern hatte, im Jahr 1982 Darlehen von 14 Millionen DM zugezählt. Die Bank erhob beim Kreisgericht Ried mehrere Klagen gegen den Beklagten. Am 25. Feber 1987 schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Streitteile vor dem Bezirksgericht Salzburg zu 11 C 430/87 einen Vergleich: D... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Passau verhielt mit den Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 24. Feber 1988 und vom 8. März 1988 zur Sache AZ 4.0 19/85 den von der klagenden R*** H*** Aktiengesellschaft in Frankfurt wegen Darlehensrückzahlung beklagten Schuldner, dessen Wohnung mit Schwaim 20 in Griesbach im Rottal in der Bundesrepublik Deutschland angegeben war, zur Erstattung der Kostenbeträge von DM 9.997,80 sA und DM 18.436,- sA. Auf Grund der mit der Rechtskraftbestätigung versehe... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 13. 7. 1983, GZ 5 Cg 296/83, wurde zur Sicherung der Ansprüche der Wilhelm E***** Gesellschaft mbH und Ingrid E*****s wider Karin K***** auf Zahlung von 421.135,20 S und 509.493,70 S je samt Nebengebühren die Verwahrung eines zur Deckung der behaupteten Ansprüche hinreichenden Teiles der in der Karin K***** gehörenden „Wohnung Top. 12, Haus B 1 der Liegenschaft EZ ***** KG *****“, befindlichen beweglichen körper... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262KO §1
Rechtssatz: Gemeinsame Gewahrsame hindern weder die Pfändung von Fahrnissen gegenüber jedem Inhaber noch eine Verwertung im Konkurs des einzelnen Gewahrsamsinhabers. Entscheidungstexte 8 Ob 586/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 586/78 3 Ob 56/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 56/84 nur: Gemei... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §331 AEO §331 CEVHGB Art7 Nr11HGB §135
Rechtssatz: Der Auseinandersetzungsanspruch nach Art 7 Nr 11 EVHGB läßt sich überhaupt nicht beschreiben. Denn mit der Pfändung und Überweisung dieses Anspruches ist der betreibende Gläubiger noch nicht in die Gläubigerstellung eingerückt. Entscheidungstexte 3 Ob 83/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 3 Ob 83/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §68EO §253EO §262
Rechtssatz: Mitgewahrsame eines Ehegatten hindert nicht die Pfändung. Entscheidungstexte 3 Ob 42/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 3 Ob 42/62 EvBl 1962/275 S 329 3 Ob 125/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 125/83 3 Ob 56/84 Entscheidu... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Sicherung der Forderung der betreibeiden Bank von 77.781 S s. A. aus einem Wechselzahlungsauftrag für die Zeit, bis die Forderung infolge Rechtskraft des Wechselzahlungsauftrages und Ablauf der Leistungsfrist durch Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann, Exekution bewilligt, und zwar u. a. durch Pfändung eines der verpflichteten Partei gehörigen, im Safe der betreibenden Bank erliegenden Briefumschlages mit einem der betreibenden Partei unbekannten Inh... mehr lesen...
Norm: EO §253
Rechtssatz: Die Exekution auf den Inhalt eines Banksafes ist nach § 253 EO vorzunehmen. Bei der Pfändung körperlicher Sachen ist es nicht notwendig, diese Sachen im einzelnen im Exekutionsantrag bereits anzugeben. Es ist dies in der Regel der Fälle dem betreibenden Gläubiger auch gar nicht möglich, weil er nicht weiß, welche Sachen sich in der Gewahrsame des Verpflichteten befinden. Die Pfändbarkeit der vom Vollstrecker vorgefunde... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262EO §294EO §390 IVF
Rechtssatz: Auf eine Sicherheistsleistung (Kaution) kann eine Exekution nach den §§ 253 oder 262 EO nicht geführt, sondern nur der allfällige Rückforderungsanspruch nach den Bestimmungen der §§ 294 ff EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 522/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 522/56 EvBl 1957/8 S 17 ... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262
Rechtssatz: Ein Mieter, der unter Hinterlassung beträchtlicher Schulden nach Rückstellung des Schlüssels ins Ausland geflüchtet und bis heute nicht zurückgekehrt ist, gibt dadurch der Gewahrsame über die in seinen Bestandräumen befindlichen Gegenstände auf. Entscheidungstexte 3 Ob 185/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 3 Ob 185/56 RZ 1956/126 = JBl 1956,53... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund des gerichtlichen Vergleichs vom 21. April 1952 zur Hereinbringung von 1150.48 S samt Anhang die Exekution gegen die Verpflichtete durch Pfändung des von der Rückzahlung eines Darlehensbetrages abhängigen Herausgabeanspruches der Verpflichteten gegen das Dorotheum K. hinsichtlich verschiedener Fahrnisse und des im Falle der Versteigerung der Gegenstände jener zustehenden Anspruches auf Ausfolgung des Verkaufserlöses. Infol... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370EO §253EO §268EO §294
Rechtssatz: Die Pfändung des Herausgabeanspruches gegen die Pfandleihanstalt als Drittschuldner bezüglich dort verpfändeter Sachen des Verpflichteten ist nur durch gleichzeitige Pfändung des Pfandscheines nach § 253 EO vollstreckbar. Eine abgesonderte Pfändung des Herausgabeanspruches nach § 294 EO ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 96/53 E... mehr lesen...
Norm: AbgEO §31AbgEO §32EO §253
Rechtssatz: Über die Vorgangsweise bei Pfändungen zur Eintreibung direkter Steuern (Vergnügungssteuer). Entscheidungstexte 3 Ob 205/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 3 Ob 205/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003522 Dokumentnummer JJR_1951041... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §264DevG §22 Abs2
Rechtssatz: Pfändung und Verkauf von Mobilien zur Hereinbringung der Forderung eines Devisenausländers bedürfen keiner Bewilligung der Österreichischen Nationalbank. Entscheidungstexte 2 Ob 694/50 Entscheidungstext OGH 11.01.1951 2 Ob 694/50 3 Ob 146/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 CEO §253EO §262
Rechtssatz: Die vom Hauptmieter dem Untermieter in dem untervermieteten Raume zur Benützung überlassenen Fahrnisse des Hauptmieters befinden sich in der Mitgewahrsame des Mieters und des Untermieters. Entscheidungstexte 3 Ob 713/34 Entscheidungstext OGH 03.10.1934 3 Ob 713/34 SZ 16/171 3 Ob 56/84 ... mehr lesen...