Norm
EO §253Rechtssatz
Ein Mieter, der unter Hinterlassung beträchtlicher Schulden nach Rückstellung des Schlüssels ins Ausland geflüchtet und bis heute nicht zurückgekehrt ist, gibt dadurch der Gewahrsame über die in seinen Bestandräumen befindlichen Gegenstände auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003490Dokumentnummer
JJR_19560418_OGH0002_0030OB00185_5600000_001