Norm: EO §183NÖ GVG 2007 §27NÖ GVG 2007 §30NÖ GVG 2007 §33
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Erklärung der Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren nach Ablauf der Frist für die Grundverkehrsbehörde, mit Wirkung für das Exekutionsverfahren die grundverkehrsbehördliche Genehmigung der Zuschlagserteilung zu versagen, ist der Eigentumserwerb der Ersteher aus Gründen des Grundverkehrs nicht mehr angreifbar, weshalb auch die Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer Forderung von 30.000 EUR sA die Zwangsversteigerung des Liegenschaftsanteils der Verpflichteten (Wohnungseigentum). Am 19. Oktober 2009 erließ das Erstgericht das Versteigerungsedikt iSd § 170 EO und beraumte den Versteigerungstermin auf den 30. November 2009 an. In welcher Art die Zustellung des Versteigerungsedikts an die Verpflichtete erfolgte, steht nach der Aktenla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung (nur) von Bungalows auf der EZ ***** des Grundbuchs ***** S*****, zuletzt mit folgender zusammengefasster
Begründung: Die Klägerin habe die Liegenschaft am 20. 2. 2007 im Verfahren 8 E 1294/03s des Bezirksgerichts Gänserndorf um ein Meistbot von 260.000 EUR zugeschlagen erhalten, sodass sie außerbücherliche Eigentümerin sei. Auf der Liegenschaft befänden sich sechs Bungalows, von denen die Beklagte vier titel... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 8. 2006 hat das Erstgericht über Antrag des Masseverwalters gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung eines Baurechts bewilligt. Mit Beschluss vom 28. 8. 2006 hat das Erstgericht über Antrag des Masseverwalters gemäß Paragraph 119, KO die kridamäßige Versteigerung eines Baurechts bewilligt. Den von der Gemeinschuldnerin am 11. 3. 2008 gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs hat das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss als verspätet zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1121EO §156 IIBEO §156 IIEEO §156 IVAEO §158EO §183
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berecht... mehr lesen...
Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde am 20. Oktober 2003 die Liegenschaft des Verpflichteten (ein arrondierter Bergbauernhof mit angeschlossener Gastwirtschaft) in Tirol dem Ersteher, einem italienischen Staatsangehörigen, um das Meistbot von 720.000 EUR unter dem Vorbehalt zugeschlagen, dass der Zuschlag erst rechtswirksam wird, wenn entweder von der Grundverkehrsbehörde rechtswirksam festgestellt wird, dass eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht vorliegt oder die... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist Eigentümer von jeweils mit Wohnungseigentum verbundenen 1400/157220 Anteilen B-LNr 58 (Wohnung) und 110/157220 Anteilen B-LNr 91 (Garage) an einer Liegenschaft. Auf Grund eines Erbübereinkommens ist unter C-LNr 155 im Grundbuch ein nicht eingeschränktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (usus; §§ 504 ff ABGB) für Brigitta J***** (Mutter des Verpflichteten) ob diesen Anteilen einverleibt. Der Verpflichtete ist Eigentümer von jew... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 2. August 2005 (ON 33) wurde die Liegenschaft der Verpflichteten mit dem Wohnhaus (ein geschlossener Hof) dem Betreibenden als Ersteher um das Meistbot von 991.000 EUR zugeschlagen. Am 2. November 2005 fasste das Erstgericht den Beschluss über die Zuschlagserteilung (ON 42). Ein dagegen erhobener Rekurs der Verpflichteten blieb erfolglos (Rekursentscheidung ON 50). Die Bezirksgrundverkehrskommission erteilte der Zuschlagserteilung am 1... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass zur Frage der gesonderten Anfechtbarkeit der (wenn auch in einem eigenen Beschluss ausgefertigten) Entscheidung über den Widerspruch gegen die Zuschlagserteilung nach dem (von der EO-Novelle 2000 unberührten) § 185 EO nur die Entscheidung 3 Ob 266/99k = SZ 72/154 = JUS Z 2903 = RdW 2000/257 (nur
Leitsatz: ) vorliegt, ändert nichts daran, dass insoweit keine erhebliche Rechtsfrage mehr zu beantworten ist. Da ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten und einem Anspruch auf Belohnung - den aus einem "Betriebskostenrückstand" der verpflichteten Partei resultierenden "laufenden Wohnbeitrag" ab 1. 9. 1996 für die Wohnungen 1-3 und 6-7 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Unterhaltsforderung von S 82.807,80 die Forderungsexekution gemäß § 294 EO und zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge von insgesamt S 66.000,-- die Sicherstellungsexekution gemäß § 372 EO bewilligt. Eine gleichartige Exekutionsbewilligung erwirkte auch ihr Sohn, der zweitbetreibende Gläubiger, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren U... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil im Zusammenhang mit dem Gutglaubenserwerb und der Beendigung des (behaupteten) Bestandverhältnisses erhebliche, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu beantworten seien. An diesen (inhaltsleeren) Ausspruch ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil im Zusammenha... mehr lesen...
Norm: EO §183EO §185EO §187EO §231
Rechtssatz: 1. Es bedarf keiner besonderen beschlussmäßigen Erledigung der gegen eine Zuschlagserteilung erhobenen Widersprüche. Vielmehr ist der Zuschlag entweder zu erteilen oder zu versagen, je nachdem, ob nach der Überzeugung des Exekutionsgerichts keiner oder zumindest einer der Widerspruchsgründe erfüllt ist. 2. Ohne eine besondere Beschlussfassung kann sich die Frage nach einer gesonderten Anfechtung de... mehr lesen...
Norm: EO §183EO §188 Abs2nöGVG §1 Z2nöGVG §3 Z3 litanöGVG §3 Abs2 litanöGVG §3 Abs2 litaanöGVG §3 Abs2 litbnöGVG §3 Abs2 litbbnöGVG §17 Abs2
Rechtssatz: 1. Im Falle der Erteilung des Zuschlags einer landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Liegenschaft ist gemäß § 17 Abs 2 NöGVG - vor dessen Ausfertigung und Verlautbarung - eine Entscheidung der Grundverkehrs-Bezirkskommission einzuholen, ob die Eigentumsübertragung an den Meistbietenden ... mehr lesen...
Norm: EO §183B-VG Art94nöGVG §17 Abs2
Rechtssatz: Begründet das Erstgericht die Zurückweisung bestimmter Personen als Bieter mit deren mangelnden Landwirteeigenschaft, werde doch die Grundverkehrsbehörde einer allfälligen Zuschlagserteilung an einen Nichtlandwirt die Zustimmung versagen. Widerspricht es dem Gewaltentrennungsprinzip gemäß Art 94 B-VG, weil der Gerichtsbarkeit weder nach der Exekutionsordnung noch nach dem Niederösterreichischen ... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung am 12. März 1999 wurde eine Liegenschaft der verpflichteten Partei um das Meistbot von 1 Mio S einem Landwirt zugeschlagen, nachdem die Grundverkehrsbehörde dem Zuschlag, der zwei Bietern zuvor in der Versteigerungstagsatzung vom 22. November 1998 um das Meistbot von insgesamt 1,655.000 S "je zur Hälfte" erteilt worden war, unter Berufung auf § 3 Abs 2 lit a NöGVG die Zustimmung versagt hatte. Dem Masseverwalter im Konkurs über das Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wasserbenutzungsrecht des Klägers ist aufgrund dessen Verzichts in bestimmtem Umfang erloschen (siehe Blg./E). Dadurch gehen aber allenfalls bestehende Eigentumsrechte an Wasserbauten (hier: Verrohrungen) nicht verloren, es wären nur Vorkehrungen iSd § 29 WRG möglich. Die Ansicht des Berufungsgerichts, es sei infolge Verzichts des Klägers auf seine "Wasserrechte" nicht nötig zu prüfen, ob und welche Rechte der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die versteigerte, in der Steiermark liegende Liegenschaft ist ein landwirtschaftliches Anwesen im Ausmaß von 8 ha 43 a 98 m2. Gemäß den Versteigerungsbedingungen wurde sie am 26.4.1995 in sechs "Parzellengruppen", die aus einem oder mehreren Grundstücken bestanden, ausgeboten und zugeschlagen. Der Zuschlag wurde nicht im Sinn des § 34 Abs 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes LGBl 1993/134 unter dem Vorbehalt erteilt, daß er im Fall seiner Genehmigungs- ode... mehr lesen...
Norm: EO §183stmk GVG §34 Abs2Tir GVG §19 Abs4
Rechtssatz: Ist innerhalb der Frist von vier Monaten der Bescheid der Grundverkehrsbehörde 1.Instanz dem Exekutionsgericht nicht zugekommen, ist der Schwebezustand beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 2194/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2194/96k 3 Ob 135/98v Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: EO §183stmk GVG §2 Abs3stmk GVG §34 Abs1
Rechtssatz: Bereits wenn nur Zweifel bestehen, ob es sich um ein landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Grundstück handelt, darf der Zuschlag nur unter den in § 34 Abs 1 stmk GVG 1993 normierten Vorbehalt erteilt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2194/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2194/96k ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §158EO §183TirGVG 1993 §19
Rechtssatz: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Zuschlages ist aufschiebende Bedingung für den resolutiv bedingten Eigentumserwerb des Erstehers. Wird vor der Genehmigung rechtskräftig eine einstweilige Verwaltung angeordnet, kommt dem Verpflichteten bei Anträgen auf Umbestellung des einstweiligen Verwalters und auf Erteilung von Weisungen an diesen Parteistellung zu. ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art144EO §183EO §237TirGVG 1991 §4TirGVG 1991 §5TirGVG 1991 §6TirGVG 1991 §10 Abs3VerfGG §85
Rechtssatz: Wies die Grundverkehrsbehörde den Antrag der Verpflichteten darüber zu entscheiden, ob die Übertragung des Eigentums an den Meistbietenden den Vorschriften des Tir GVG 1991 entsprach ebenso zurück, wie die Grundverkehrslandesbehörde die dagegen erhobene Berufung, so hindert die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den VfG... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete schuldet nach dem Inhalt des vollstreckbaren Urteiles des Bezirksgerichtes Rottenmann vom 19. Feber 1988, GZ C 49/87-15, seiner die Exekution betreibenden Mutter unter anderem S 53.418,47 samt 4 % Zinsen seit dem 23. Juni 1987 und ab dem 10. Juli 1987 monatliche im Übergabsvertrag zugesicherte Versorgungsbeträge von S 2.907,-, die bis zur Rechtskraft des Urteils fälligen Beträge binnen vierzehn Tagen, alle weiter fällig werdenden Beträge am Monatsletz... mehr lesen...