Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines bestimmten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel zu verhängen. In weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei, die verpflichteten Parteien hätten dem Exekutionstitel neuer... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §18 Z4ZustG §4
Rechtssatz: Ist der handelsrechtliche Sitz einer Gesellschaft eine "reine Briefkastenadresse", tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung geführt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 393/97h Entscheidungstext OGH 06.05.1998 3 Ob 393/97h European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §18 Z4ZustG §4
Rechtssatz: Ist der handelsrechtliche Sitz einer Gesellschaft eine "reine Briefkastenadresse", tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung geführt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 393/97h Entscheidungstext OGH 06.05.1998 3 Ob 393/97h European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §355 VIaJN §28
Rechtssatz: Bei einer Exekution nach § 355 EO bestimmt sich das Exekutionsgericht nach dem Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei, weil dort die Exekutionsbewilligung zugestellt werden kann. Ist ein österreichisches Titelgericht vorhanden, fehlt aber ein Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei im Inland, ist von Amts wegen der Akt dem OGH vorzulegen, der gemäß § 28 JN ein Exekutionsgericht zu ordinieren hat... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §355 VIaJN §28
Rechtssatz: Bei einer Exekution nach § 355 EO bestimmt sich das Exekutionsgericht nach dem Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei, weil dort die Exekutionsbewilligung zugestellt werden kann. Ist ein österreichisches Titelgericht vorhanden, fehlt aber ein Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei im Inland, ist von Amts wegen der Akt dem OGH vorzulegen, der gemäß § 28 JN ein Exekutionsgericht zu ordinieren hat... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIXEO §18EO §31EO §39 IEO §39 IVCEO §39 IVEJN §42 Aa
Rechtssatz: Inländische Gerichtsbarkeit ist Exekutionsvoraussetzung; ihr Fehlen ist bis zur Beendigung des Exekutionsverfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; ein dennoch gestellter Exekutionsantrag ist zurückzuweisen, eine schon bewilligte Exekution ist einzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §18EO §87. EO §88 Abs2GBG §94 Abs2 G
Rechtssatz: Wenn das Buchgericht über einen Exekutionsantrag entscheidet, hat es bereits bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu untersuchen, ob dem Begehren ein bücherliches Hindernis entgegensteht. Entscheidungstexte 3 Ob 56/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 56/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4ZPO §502 HIII2
Rechtssatz: Damit, daß die betreibende Partei für die beantragte Fahrnisexekution nicht den Sitz der verpflichteten Partei, sondern eine andere Anschrift zur Benennung des Exekutionsgerichtes anführt, wird aber eine erhebliche Rechtsfrage nicht aufgezeigt, weil dies für die Fahrnisexektuion durch § 18 Z 4 EO gedeckt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 72/92 En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes liegt keine bloße Entscheidung im Kostenpunkt und entgegen der Meinung der Rekurswerberin auch nicht eine vollbestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes vor; denn die betriebenen Prozeßkosten sind im vorliegenden Exekutionsverfahren die Hauptsache und davon hat die zweite Instanz ein Teilbegehren abgewiesen. Ungeachtet des somit unzutreffenden Ausspruches der zweiten Instanz is... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4ZPO §502 HIII2
Rechtssatz: Damit, daß die betreibende Partei für die beantragte Fahrnisexekution nicht den Sitz der verpflichteten Partei, sondern eine andere Anschrift zur Benennung des Exekutionsgerichtes anführt, wird aber eine erhebliche Rechtsfrage nicht aufgezeigt, weil dies für die Fahrnisexektuion durch § 18 Z 4 EO gedeckt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 72/92 En... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung eines Teilbetrages von 1 Mio S von den drei verpflichteten Parteien beim Erstgericht die Versteigerung folgender vier Liegenschaften: 1.) EZ 226 GB Rohr des Erstgerichtes, im Alleineigentum der erstverpflichteten Partei stehend, Haupteinlage für das Simultanpfandrecht der betreibenden Partei von 2 Mio S in CLNR 9, ohne Pfandrecht des Pfandgläubigers Wolfgang B*** (= Reku... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden wider die T*** S*** R*** (im folgenden CSSR) als Beklagte eingebrachte Klage begehrte der Kläger als Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 3081 KG Katzbach in Linz, Elmbergweg 20, die Verurteilung der Beklagten zur sofortigen Unterlassung der Errichtung der Atomkraftwerke Temelin 1 bis 4 in der Nähe von Budweis. Der Kläger behauptete, die Beklagte errichte "als Privatrechtssubjekt.....auf dem in ihrem Alleineigentum stehenden Territorium" in nur 50 ... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §18EO §368 Abs2JN §55ZPO §227 II
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß mehrere Ansprüche, die in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen, stets verbunden werden können, kann hinsichtlich des Exekutionsgerichtes Wien, welches als Spezialgericht neben Exekutionssachen ausschließlich zur Entscheidung über Ansprüche aus exekutionsrechtlichen Klagen berufen ist, nicht angewendet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §355 VIa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit für die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen richtet sich nach dem Ort der Zustellung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses an den Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 56/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 56/78 Veröff: EvBl 1979/26 S 77 3 Ob 76/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §355 VIa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit für die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen richtet sich nach dem Ort der Zustellung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses an den Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 56/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 56/78 Veröff: EvBl 1979/26 S 77 3 Ob 76/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs1 Z6EO §4 Abs2EO §6EO §18
Rechtssatz: Das Wahlrecht des betreibenden Gläubigers gem § 6 EO gilt nicht nur für den Fall der ausschließlichen Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes zur Exekutionsbewilligung (§ 4 Abs 1 Z 6 EO), sondern auch dann, wenn um Bewilligung der Exekution entweder beim Titelgericht oder beim Exekutionsgericht angesucht werden kann (§ 4 Abs 2 EO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §18JN §44
Rechtssatz: Ein vom unzuständigen Gericht gefaßter Exekutionsbewilligungsbeschluß bildet, solange er nicht aufgehoben ist, die Grundlage für alle weiteren Exekutionsakte. Entscheidungstexte 3 Ob 129/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 129/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §18 Z3
Rechtssatz: Gem § 6 EO hat der betreibende Gläubiger bei gleichzeitigem Antrag auf Bewilligung mehrerer Exekutionsarten, für welche an sich verschiedene Gerichte zuständig wären, die Wahl, bei welchem der zum Einschreiten als Exekutionsgericht zuständigen Gerichte er um die Exekutionsbewilligung ansuchen will. An dieser Zuständigkeit zur Exekutionsbewilligung vermag auch nichts zu ändern, dass zum Exekutionsvollzug ein ande... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §18 Z3
Rechtssatz: Gem § 6 EO hat der betreibende Gläubiger bei gleichzeitigem Antrag auf Bewilligung mehrerer Exekutionsarten, für welche an sich verschiedene Gerichte zuständig wären, die Wahl, bei welchem der zum Einschreiten als Exekutionsgericht zuständigen Gerichte er um die Exekutionsbewilligung ansuchen will. An dieser Zuständigkeit zur Exekutionsbewilligung vermag auch nichts zu ändern, dass zum Exekutionsvollzug ein ande... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z3
Rechtssatz: Eine Gesetzeslücke besteht nur, falls weder der Verpflichtete noch der Drittschuldner im Inland einen allgemeinen Gerichtsstand hat. Entscheidungstexte 3 Ob 34/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 34/74 EvBl 1974/239 S 521 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000650 ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z3
Rechtssatz: Eine Gesetzeslücke besteht nur, falls weder der Verpflichtete noch der Drittschuldner im Inland einen allgemeinen Gerichtsstand hat. Entscheidungstexte 3 Ob 34/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 34/74 EvBl 1974/239 S 521 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000650 ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z1EO §39 IVAEO §39 IVEEO §87
Rechtssatz: Die Einstellung der Exekution durch zwangsweise Einverleibung eines Simultanpfandrechtes kann nur das Exekutionsgericht und nicht ein bloßes Buchgericht vornehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 13/68 Entscheidungstext OGH 14.02.1968 3 Ob 13/68 EvBl 1968/309 S 496 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z1EO §39 IVAEO §39 IVEEO §87
Rechtssatz: Die Einstellung der Exekution durch zwangsweise Einverleibung eines Simultanpfandrechtes kann nur das Exekutionsgericht und nicht ein bloßes Buchgericht vornehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 13/68 Entscheidungstext OGH 14.02.1968 3 Ob 13/68 EvBl 1968/309 S 496 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde vom Bezirksgericht H. in Niederösterreich zu E.../66 Exekution durch Fahrnispfändung gegen den Verpflichteten Gottfried R. mit Beschluß vom 10. Februar 1966 bewilligt. Aus dem Vollzugsbericht des Vollstreckers vom 23. Februar 1966 geht hervor, daß der Verpflichtete ohne Zurücklassung pfändbarer Gegenstände angeblich nach Z. Nr. 4, Post R. bei F., Oberösterreich verzogen ist. Daraufhin hat das Bezirksgericht H. die Akten dem Bezirksgericht F. gemäß § 44 JN... mehr lesen...
Norm: EO §18
Rechtssatz: Der von einem unzuständigen Gericht gefaßte Exekutionsbewilligungsbeschluß ist nicht nichtig, sondern bildet weiterhin die Grundlage für weitere Exekutionsschritte (vgl 3 Nd 310/54). Entscheidungstexte 3 Nd 1/66 Entscheidungstext OGH 27.04.1966 3 Nd 1/66 SZ 39/78 3 Ob 129/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z1der Verordnung über die Bezirksgerichte in der Stadt Wien und in einzelnen Gebieten des Bundeslandes Niederösterreich §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Vollzug der Exekution auf Einräumung des Eigentumsrechtes an einer in den Wiener Bezirken I. - IX. gelegenen Liegenschaft (§ 350 EO) fällt in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (Grundbuchsgerichtes) und nicht in jene des Exekutionsgerichtes Wien. ... mehr lesen...