Norm
EO §17Rechtssatz
Der Grundsatz, daß mehrere Ansprüche, die in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen, stets verbunden werden können, kann hinsichtlich des Exekutionsgerichtes Wien, welches als Spezialgericht neben Exekutionssachen ausschließlich zur Entscheidung über Ansprüche aus exekutionsrechtlichen Klagen berufen ist, nicht angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000637Dokumentnummer
JJR_19791107_OGH0002_0030OB00149_7900000_001