Norm: EO §18 Z1der Verordnung über die Bezirksgerichte in der Stadt Wien und in einzelnen Gebieten des Bundeslandes Niederösterreich §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Vollzug der Exekution auf Einräumung des Eigentumsrechtes an einer in den Wiener Bezirken I. - IX. gelegenen Liegenschaft (§ 350 EO) fällt in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (Grundbuchsgerichtes) und nicht in jene des Exekutionsgerichtes Wien. ... mehr lesen...
Norm: EO §18JN §44
Rechtssatz: Verpflichtung des zuständigen Exekutionsgerichtes, dem ein Exekutionsakt gemäß § 44 JN von einem unzuständigen Gericht überwiesen wurde, diesen Akt ohne Rücksicht auf noch nicht erledigte Anträge zu übernehmen. Entscheidungstexte 3 Nd 310/54 Entscheidungstext OGH 29.10.1954 3 Nd 310/54 3 Nd 3/65 En... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Als Exekutionsgericht zur Exekutionsführung auf einen Geschäftsanteil einer GesmbH. ist das Bezirksgericht am Sitze der Gesellschaft zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 319/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 1 Nd 319/54 3 Ob 108/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 108/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Als Exekutionsgericht zur Exekutionsführung auf einen Geschäftsanteil einer GesmbH. ist das Bezirksgericht am Sitze der Gesellschaft zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 319/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 1 Nd 319/54 3 Ob 108/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 108/95 ... mehr lesen...
Gemäß § 18 Z. 4 EO. hatte in einer Exekutionssache das Bezirksgericht Aigen als Exekutionsgericht einzuschreiten, weil in dem Exekutionsantrag behauptet wurde, daß die verpflichtete Partei im Sprengel des Bezirksgerichtes Aigen ihren Wohnsitz habe und sich dort die Fahrnisse befänden, deren Pfändung, Verwahrung und Verkauf von der betreibenden Partei begehrt wurde. Das Bezirksgericht Linz, an das das Bezirksgericht Aigen den Antrag der betreibenden Partei auf Leistung des Offenbarungs... mehr lesen...
Gemäß § 18 Z. 4 EO. hatte in einer Exekutionssache das Bezirksgericht Aigen als Exekutionsgericht einzuschreiten, weil in dem Exekutionsantrag behauptet wurde, daß die verpflichtete Partei im Sprengel des Bezirksgerichtes Aigen ihren Wohnsitz habe und sich dort die Fahrnisse befänden, deren Pfändung, Verwahrung und Verkauf von der betreibenden Partei begehrt wurde. Das Bezirksgericht Linz, an das das Bezirksgericht Aigen den Antrag der betreibenden Partei auf Leistung des Offenbarungs... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §18 Z4EO §69
Rechtssatz: Ändert der Verpflichtete während des Mobiliarexekutionsverfahrens seinen Wohnsitz, so kann der Betreibende bei dem gemäß § 18 Abs 4 EO zuständigen Gericht neuerlichen Vollzug beantragen; eine neuerliche Exekutionsbewilligung ist nicht notwendig. Entscheidungstexte 3 Nd 349/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 3 Nd 349/50 EvBl 1950/561 ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §18 Z4EO §69
Rechtssatz: Ändert der Verpflichtete während des Mobiliarexekutionsverfahrens seinen Wohnsitz, so kann der Betreibende bei dem gemäß § 18 Abs 4 EO zuständigen Gericht neuerlichen Vollzug beantragen; eine neuerliche Exekutionsbewilligung ist nicht notwendig. Entscheidungstexte 3 Nd 349/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 3 Nd 349/50 EvBl 1950/561 ... mehr lesen...
Norm: EO §18EO §328
Rechtssatz: Exekutionsgericht bei einer Exekution auf einen Anspruch auf Herausgabe unbeweglicher Sachen ist das im § 18 Z 3 EO bezeichnete Gericht. Entscheidungstexte 3 Nd 2/24 Entscheidungstext OGH 16.01.1924 3 Nd 2/24 SZ 6/18 3 Ob 68/68 Entscheidungstext OGH 26.06.1968 3 Ob 68/68 Entgegengese... mehr lesen...