Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §152
Rechtssatz: Es stellt einen Fall der Verminderung des bar zu erlegenden Betrags dar, wenn ein bei der Versteigerung zum Zuge kommender Buchberechtigter die Liegenschaft ersteht. In diesem Fall ist er (auf Antrag) vom Erlag jenes Teils des Meistbots zu befreien, der zweifelsfrei zur Befriedigung seiner eigenen Ansprüche zu dienen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 196/03z Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §352
Rechtssatz: Jedenfalls bei Fehlen für die Bewertung der Liegenschaftsanteile maßgebender Belastungen kann in der Exekution nach §§352ff EO (idF der EO-Novelle 2000) einem bisherigen Miteigentümer, der den Zuschlag erhalten hat, in sinngemäßer Anwendung des §152 Abs1 dritter und vierter Satz EO der Erlag des auf seinen bisherigen Anteil entfallenden Teils des Meistbots vom Exekutionsgericht auch ohne Zustimmung der übrigen b... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung von Liegenschaften. Nach den mit Beschluß vom 18.12.1990 genehmigten Versteigerungsbedingungen (Punkt 5 Abs 3) hat der Ersteher das Meistbot, soweit es nicht auf Forderungen und Lasten aufzurechnen ist, vom Tage der Erteilung des Zuschlages bis zum Erlage mit gesetzlichen (4 %) Zinsen zu verzinsen. In der Versteigerungstagsatzung am 14.2.1991 gab Mag.Friederike K***** das höchste Anbot für die Liegenschaft EZ 7 K... mehr lesen...
Norm: EO §152nöGVG 1989 §17
Rechtssatz: Bei Normativbedingungen ist das Meistbot bereits mit der Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit dem Tag der Feststellung der Grundverkehrsbehörde, daß die Übertragung den Vorschriften des niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes entspricht, zu verzinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 124/98a Entscheidungstext OGH 24.06.1998 3 Ob 124/98a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung wurde am 31.10.1990 ein im Eigentum der klagenden Partei stehender und vom Verpflichteten geleaster PKW der Marke Suzuki versteigert und dem Beklagten zugeschlagen. Die Eigentümerin begehrt die Herausgabe des Fahrzeugs. Das Erstgericht wies im ersten Rechtsgang das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen waren bei der Pfändung des PKW der Verpflichtete und Karin B*****, eine Mitarbeiterin des Verpflichte... mehr lesen...
Norm: ABGB §333EO §152
Rechtssatz: Das Meistbot ist jenes Entgelt, gegen das dem Ersteher bei dem vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäft die versteigerte Sache überlassen wird. Es entspricht dem Preis beim bürgerlich-rechtlichen Kauf. Auch das Meistbot fällt daher unter § 333 erster Satz ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 634/92 Entscheidungstext OGH 10.12.1992 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 11 KG Friesach, mit der ein radiziertes Apothekenrecht verbunden ist, stand zu je zwei Neunteln im Eigentum der Beklagten und zu je einem Sechstel im Eigentum der Kläger. Die Miteigentümer stellten zu 2 Nc 16/85 des Bezirksgerichtes St.Veit an der Glan den Antrag auf freiwillige Feilbietung der Liegenschaft. Das Bezirksgericht St.Veit an der Glan ordnete mit Beschluß vom 25.4.1985 die freiwillige Feilbietung für den 10.7.1985 an und bestell... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 19. Mai 1980 verteilte das Erstgericht das für die Liegenschaft EZ 1182 KG E erzielte Meistbot. Hierbei blieb die von der Marktgemeinde E gemäß § 14 der Nö. Bauordnung angemeldete Forderung von 34 803 S mit der Begründung: unberücksichtigt, Aufschließungsbeiträgen komme nach der Nö. Bauordnung kein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht im Sinne des § 216 Abs. 1 Z. 2 EO zu; im übrigen sei der Betrag auch nicht aus den letzten drei Jahren vor Zuschlagserteilung rückständ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §152EO §178 Abs1 Z2EO §223
Rechtssatz: Eine Übernahme einer Forderung im Zuge des Verteilungsverfahrens ist im übrigen überhaupt nur in Ansehung pfandrechtlich sichergestellter Forderungen rechtlich möglich. Eine allfällige Mithaftung einer dritten Person (neben dem Verpflichteten des Exekutionsverfahrens) für eine im Verteilungsverfahren angemeldete Forderung begründet für diesen Mithaftenden an sich noch kein Recht auf Beteil... mehr lesen...
Die am 9. Feber 1977 gemeinsam versteigerten und Dipl.-Kfm. R um das Meistbot von 4 510 000 S zugeschlagenen Hälfteanteile der Liegenschaften EZ 44 und 45 KG W sind mit dem Simultanpfandrecht des Erstehers für einen Höchstbetrag von 2 220 000 S zur Sicherstellung aller Forderungen, die "aus dem Titel des Schadenersatzes wegen Nichtbezahlung des Benützungsentgeltes" entstehen können, belastet (COZ 43 in EZ 44 und COZ 41 in EZ 45). Zur Meistbotsverteilung meldete der Ersteher in der büc... mehr lesen...
Beim Erstgericht,war zu E 2005/77 ein Exekutionsverfahren zur Versteigerung der im Miteigentum der Streitteile je zur Hälfte entstandenen Liegenschaft EZ 3335 KG P anhängig; die Liegenschaft wurde am 6. Juni 1977 um das Meistbot von 800 000 S versteigert. Die Ersteher erlegten den Versteigerungsbedingungen gemäß das Meistbot, das sich unter Zuzählung von Zinsen auf 801 934 S belief, beim Erstgericht, über dessen Auftrag bei der Sparkasse P ein Sparkonto eröffnet über das nur mit Zusti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IEO §152EO §352
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Gericht, bei dem ein Betrag erliegt, gehört dem öffentlichen Recht an. Das gilt nicht nur für den Gerichtserlag nach § 1425 ABGB und für das Meistbot im Zwangsversteigerungsverfahren (ZBl 1929,351), sondern auch für ein Meistbot im Exekutionsverfahren nach § 352 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 574/7... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §154
Rechtssatz: Die rechtzeitige und vollständige Berichtigung des Meistbotes ist dem Ersteher überlassen. Das Gericht hat in dieser Hinsicht keine Aufträge zu erteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 40/69 Entscheidungstext OGH 07.05.1969 3 Ob 40/69 QuHGZ 1970/61 S 223 = NZ 1970,58 3 Ob 111/78 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §152
Rechtssatz: Die Nichtberichtigung des Meistbotes durch den Ersteher hindert grundsätzlich die Anberaumung der Verteilungstagsatzung nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 425/38 Entscheidungstext OGH 28.05.1938 1 Ob 425/38 SZ 20/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0003115 Dok... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §155
Rechtssatz: Bei Feststellung des Ausfalles am Meistbote sind ihm die Zinsen zuzurechnen, die der säumige Ersteher gemäß § 152 Abs 2 EO zu erlegen gehabt hätte. Entscheidungstexte 3 Ob 769/37 Entscheidungstext OGH 12.10.1937 3 Ob 769/37 SZ 19/275 3 Ob 21/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 3 Ob 21/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §152
Rechtssatz: Der Erlag des Meistbotes muß auf die in den Versteigerungsbedingungen festgesetzte Art erfolgen, wenn nicht unter den Beteiligten etwas anderes vereinbart wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 1015/26 Entscheidungstext OGH 21.12.1926 1 Ob 1015/26 SZ 8/346 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...