RS OGH 1998/6/24 3Ob124/98a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1998
beobachten
merken

Norm

EO §152
nöGVG 1989 §17

Rechtssatz

Bei Normativbedingungen ist das Meistbot bereits mit der Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit dem Tag der Feststellung der Grundverkehrsbehörde, daß die Übertragung den Vorschriften des niederösterreichischen Grundverkehrsgesetzes entspricht, zu verzinsen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110232

Dokumentnummer

JJR_19980624_OGH0002_0030OB00124_98A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten