Begründung: Am 4. Februar 2004 wurde der betreibenden Bank zur Hereinbringung von 4.885,25 EUR sA die Zwangsversteigerung bewilligt. Im Versteigerungsedikt wurde ein Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör von 85.925 EUR angeführt. Das Edikt enthielt keine Angaben über vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten. Im Grundbuch waren zunächst unter CLNr 1a und CLNr 2a ein Wohnrecht und das Ausgedinge für eine aufgrund eines Übergabsvertrags Berechtigte einget... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die mit Beschluss vom 19. 10. 1998 bewilligte Zwangsversteigerung von zwei Anteilen des Verpflichteten an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist und die mit Beschluss vom 24. 9. 1999 dem Meistbietenden um das Meistbot von S 720.000 zugeschlagen wurden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft dieser Liegenschaft meldete zur Meistbotsverteilung im Vorzugsrang nach § 216 Abs 1 Z 1 EO anteilige Kosten der notwendigen Sani... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Hausverwalterin einer Liegenschaft in Wien, auf der Wohnungseigentum begründet ist. Gegen einen Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft wurde beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt und der Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, der beklagten Partei als Ersteher mit Beschluß vom 24.7.1995 zugeschlagen. Die klagende Partei meldete zur Meistbotsverteilung Forderungen in der Höhe ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1
Rechtssatz: Von der Liegenschaft zu entrichtende Steuern sind nicht etwa nur die reinen Realsteuern oder solche, denen ein Vorzugsrecht nach § 216 Abs 1 Z 2 EO zukommt, sondern alle Steuern, welche bei einer Betriebsliegenschaft von dem Unternehmen zu entrichten sind, das von der Zwangsverwaltung der Liegenschaft erfaßt wird, insbesondere auch die Umsatzsteuer aus den Einnahmen einer Vermietung der verwalteten Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1
Rechtssatz: Von der Liegenschaft zu entrichtende Steuern sind nicht etwa nur die reinen Realsteuern oder solche, denen ein Vorzugsrecht nach § 216 Abs 1 Z 2 EO zukommt, sondern alle Steuern, welche bei einer Betriebsliegenschaft von dem Unternehmen zu entrichten sind, das von der Zwangsverwaltung der Liegenschaft erfaßt wird, insbesondere auch die Umsatzsteuer aus den Einnahmen einer Vermietung der verwalteten Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 185 II KG Kirchberg wurde am 12.Dezember 1984 der Meistbietenden S*** F*** und G*** Gesellschaft mbH (kurz S*** GmbH) um das Meistbot von 3,000.000 S zugeschlagen. Am 8.Jänner 1985 bewilligte das Erstgericht auf Antrag der Ersteherin die einstweilige Verwaltung der versteigerten Liegenschaft. Die Grundverkehrsbehörde entschied mit Bescheid vom 6.Mai 1985, daß die Übertragung des Eigentums an die meistbietende S*** GmbH den Vorschriften des Tiroler G... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §159 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIa
Rechtssatz: Zu den in erster Linie vorzugsweise aus dem Meistbot zu befriedigenden Ansprüchen gehören die Kosten der Verwaltung, Erhaltung und notwendigen Verbesserung der Liegenschaft und die zur Bestreitung dieser Auslagen geleisteten Vorschüsse während der Zeit, in der die Verwaltung zugunsten der Verteilungsmasse (§ 159 Z 4 EO) geführt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §159 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIa
Rechtssatz: Zu den in erster Linie vorzugsweise aus dem Meistbot zu befriedigenden Ansprüchen gehören die Kosten der Verwaltung, Erhaltung und notwendigen Verbesserung der Liegenschaft und die zur Bestreitung dieser Auslagen geleisteten Vorschüsse während der Zeit, in der die Verwaltung zugunsten der Verteilungsmasse (§ 159 Z 4 EO) geführt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIa
Rechtssatz: Es muß sich dabei nicht gerade um eine Verwaltung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens handeln, sondern auch wer im Zuge einer privatrechtlichen Verwaltung oder auch nur einer Quasiverwaltung, zB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag, der Verwendung einer Sache zum Nutzen eines anderen und dergleichen, tätig wird, kann Ansprüche gem § 216 Abs 1 Z 1 EO erheben. ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kosten iSd § 120 Abs 2 Z 4 EO sind nämlich nur Auslagen, die entweder dem Schutz der Liegenschaft gegen Entwertung oder zu einer Erhöhung des Wertes dienen und damit jeweils allen Meistbotsinteressenten zugute kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 93/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 93/85 SZ 58/160 ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIa
Rechtssatz: Es muß sich dabei nicht gerade um eine Verwaltung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens handeln, sondern auch wer im Zuge einer privatrechtlichen Verwaltung oder auch nur einer Quasiverwaltung, zB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag, der Verwendung einer Sache zum Nutzen eines anderen und dergleichen, tätig wird, kann Ansprüche gem § 216 Abs 1 Z 1 EO erheben. ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kosten iSd § 120 Abs 2 Z 4 EO sind nämlich nur Auslagen, die entweder dem Schutz der Liegenschaft gegen Entwertung oder zu einer Erhöhung des Wertes dienen und damit jeweils allen Meistbotsinteressenten zugute kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 93/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 93/85 SZ 58/160 ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z5EO §124 Z3EO §127 Abs2
Rechtssatz: Zinsen aus Kreditforderungen, für die ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist, bilden jedenfalls Ansprüche iSd § 120 Abs 2 Z 5 und § 124 Z 3 EO, die bei der Verteilung zum Zuge gelangen, sofern sie während der Zwangsverwaltung fällig werden oder aus dem letzten Jahr vor der Bewilligung der Zwangsverwaltung rückständig sind und rechtzeitig zur Verteilung angemeldet werden (so schon SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z5EO §124 Z3EO §127 Abs2
Rechtssatz: Zinsen aus Kreditforderungen, für die ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt ist, bilden jedenfalls Ansprüche iSd § 120 Abs 2 Z 5 und § 124 Z 3 EO, die bei der Verteilung zum Zuge gelangen, sofern sie während der Zwangsverwaltung fällig werden oder aus dem letzten Jahr vor der Bewilligung der Zwangsverwaltung rückständig sind und rechtzeitig zur Verteilung angemeldet werden (so schon SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIh und Z2
Rechtssatz: Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §216 Abs1 Z1 IIIh und Z2
Rechtssatz: Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1ArbGerG §2EO §112EO §117EO §120 Abs2 Z1JN §1
Rechtssatz: Geltendmachung des Lohnanspruches des Zwangsverwalters für über seine Verwaltertätigkeit hinausgehenden Leistungen nach Aufhebung der Zwangsverwaltung im ordentlichen Rechtsweg gegen alle Miteigentümer, auch wenn Zwangsverwaltung nur über die Anteile eines Miteigentümers verhängt wurde. (Verwaltung der nicht zwangsverwalteten Liegenschaftsanteile der anderen Miteigentümer)... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1ArbGerG §2EO §112EO §117EO §120 Abs2 Z1JN §1
Rechtssatz: Geltendmachung des Lohnanspruches des Zwangsverwalters für über seine Verwaltertätigkeit hinausgehenden Leistungen nach Aufhebung der Zwangsverwaltung im ordentlichen Rechtsweg gegen alle Miteigentümer, auch wenn Zwangsverwaltung nur über die Anteile eines Miteigentümers verhängt wurde. (Verwaltung der nicht zwangsverwalteten Liegenschaftsanteile der anderen Miteigentümer)... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z2EO §121 Abs1
Rechtssatz: Rückständige Brandschadenversicherungsprämien sind, auch wenn sie vor der Einleitung der Zwangsverwaltung fällig wurden, als Verwaltungsauslagen an erster Stelle vor den Vorzugsposten zuzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 480/36 Entscheidungstext OGH 30.06.1936 1 Ob 480/36 SZ 18/109 Europ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z2EO §121 Abs1
Rechtssatz: Rückständige Brandschadenversicherungsprämien sind, auch wenn sie vor der Einleitung der Zwangsverwaltung fällig wurden, als Verwaltungsauslagen an erster Stelle vor den Vorzugsposten zuzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 480/36 Entscheidungstext OGH 30.06.1936 1 Ob 480/36 SZ 18/109 Europ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1EO §124
Rechtssatz: Vermögensübertragungsgebühren fallen nicht unter die öffentlichen Abgaben des § 120 Abs 2 Z 1 EO und sind daher nicht unmittelbar aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigen. Hat der Zwangsverwalter Steuern und öffentliche Abgaben iS des § 120 EO aus den Verwaltungserträgnissen nicht unmittelbar berichtigt, so genießen sie bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse keinen Vorrang vor den Vermögensübert... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1EO §124
Rechtssatz: Vermögensübertragungsgebühren fallen nicht unter die öffentlichen Abgaben des § 120 Abs 2 Z 1 EO und sind daher nicht unmittelbar aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigen. Hat der Zwangsverwalter Steuern und öffentliche Abgaben iS des § 120 EO aus den Verwaltungserträgnissen nicht unmittelbar berichtigt, so genießen sie bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse keinen Vorrang vor den Vermögensübert... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §120 Abs2 Z5EO §216 Abs1
Rechtssatz: Als eine Verwaltung, die zugunsten der auf das Meistbot gewiesenen Personen stattgefunden hat, ist eine Zwangsverwaltung iS des § 216 Abs 1 EO dann anzusehen, wenn sie sich für die im Meistbotsverteilungsverfahren zur Verteilung gelangende Masse günstig auswirkt. Zu den im § 210 Abs 1 Z 4 EO angeführten Kosten zählen auch Zahlungen, die ein die Zwangsverwaltung betreibender Gläubiger ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §120 Abs2 Z5EO §216 Abs1
Rechtssatz: Als eine Verwaltung, die zugunsten der auf das Meistbot gewiesenen Personen stattgefunden hat, ist eine Zwangsverwaltung iS des § 216 Abs 1 EO dann anzusehen, wenn sie sich für die im Meistbotsverteilungsverfahren zur Verteilung gelangende Masse günstig auswirkt. Zu den im § 210 Abs 1 Z 4 EO angeführten Kosten zählen auch Zahlungen, die ein die Zwangsverwaltung betreibender Gläubiger ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z4EO §120 Abs2 Z5EO §216 Abs1
Rechtssatz: Als eine Verwaltung, die zugunsten der auf das Meistbot gewiesenen Personen stattgefunden hat, ist eine Zwangsverwaltung iS des § 216 Abs 1 EO dann anzusehen, wenn sie sich für die im Meistbotsverteilungsverfahren zur Verteilung gelangende Masse günstig auswirkt. Zu den im § 210 Abs 1 Z 4 EO angeführten Kosten zählen auch Zahlungen, die ein die Zwangsverwaltung betreibender Gläubiger ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zu den im § 120 EO genannten, vom Zwangsverwalter ohne weiteres Verfahren aus den Erträgnissen zu berichtigenden Verwaltungsauslagen zählen die Auslagen nicht, die in der Zeit vor der Einführung des Zwangsverwalters gemacht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 849/34 Entscheidungstext OGH 24.10.1934 1 Ob 849/34 SZ 16/216 ... mehr lesen...
Norm: EO §120 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zu den im § 120 EO genannten, vom Zwangsverwalter ohne weiteres Verfahren aus den Erträgnissen zu berichtigenden Verwaltungsauslagen zählen die Auslagen nicht, die in der Zeit vor der Einführung des Zwangsverwalters gemacht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 849/34 Entscheidungstext OGH 24.10.1934 1 Ob 849/34 SZ 16/216 ... mehr lesen...