Norm
ArbGerG §1Rechtssatz
Geltendmachung des Lohnanspruches des Zwangsverwalters für über seine Verwaltertätigkeit hinausgehenden Leistungen nach Aufhebung der Zwangsverwaltung im ordentlichen Rechtsweg gegen alle Miteigentümer, auch wenn Zwangsverwaltung nur über die Anteile eines Miteigentümers verhängt wurde. (Verwaltung der nicht zwangsverwalteten Liegenschaftsanteile der anderen Miteigentümer).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002677Dokumentnummer
JJR_19550125_OGH0002_0040OB00168_5400000_001