Begründung: Die Kläger sind Vermieter, die Beklagte ist Mieterin eines dem MRG unterliegenden Bestandobjekts. Am 19. 8. 2004 wurde über das Vermögen der Beklagten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Am 8. 8. 2006 wurden die Mietrechte über die betroffene Wohnung aus der Konkursmasse ausgeschieden. Das Schuldenregulierungsverfahren wurde am 27. 5. 2008 (erst nach Schluss der Verhandlung) wieder aufgehoben. Die Kläger brachten am 13. 10. 2004 ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. Heinz K***** abberufen und gleichzeitig Dr. Stefan L***** zum neuen Masseverwalter bestellt wurde. Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. H... mehr lesen...
Begründung: In dem am 4. 2. 1999 eröffenten Konkursverfahren wurden verschiedene Liegenschaften des Gemeinschuldners, an denen Absonderungsrechte bestanden, vom Masseverwalter freihändig veräußert und diese Verkäufe vom Konkursgericht bereits rechtskräftig genehmigt (vgl ON 79 und ON 94). Dazu gehören auch die Grundstücke, auf denen sich die vom Kläger und seiner Familie benutzten Häuser befinden. Auch die entsprechenden grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen liegen vor (ON 14... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist ... mehr lesen...
Norm: EO §105KO §5 Abs3
Rechtssatz: § 105 EO und § 5 Abs 3 KO zeichnen sich dadurch aus, dass nicht bestimmte Wohnräume ex lege der Exekution entzogen werden, sondern aus dem an sich tauglichen Exekutionsobjekt unentbehrliche Wohnräume dem Verpflichteten durch Gerichtsbeschluss überlassen werden können. Entscheidungstexte 8 Ob 163/99z Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 12. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war gemeinsam mit ihrem Ehegatten, dem Zweitrevisionsrekurswerber, Mieterin einer Wohnung, die einerseits als Ehewohnung und andererseits als Sitz des von der Gemeinschuldnerin betriebenen Transportunternehmens diente. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 18. 12. 1996 (ON 10) wurde die Schließung des gemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hinsichtlich dieser Liegenschaft ist zu E 1012/93z des Bezirksgerichtes H***** ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Im Zuge einer parzellenweisen Versteigerung der zu dieser Einlagezahl gehörigen Liegenschaften wurde die Parzellengruppe 6 mit dem Grundstück 13/1 (nunmehr 1080) am 26. 4. 1995 dem Kläger und seiner Nichte zugeschlagen. Der Zuschlag ist noch nicht in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.Jänner 1988 beim Bezirksgericht Donaustadt eingebrachten und in der Folge an das Erstgericht gemäß § 230 a ZPO überwiesenen Klage begehrte der Kläger als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Beklagten, diesen schuldig zu erkennen, ihm das gesamte erste Stockwerk des Wohn-Bürohauses auf der Liegenschaft Wien 21., Nordmanngasse 95 A, ausgenommen zwei bestimmt angeführte Räume von seinen Fahrnissen geräumt zu übergeben, weil der Beklagte den gesam... mehr lesen...
Norm: EO §105KO §5
Rechtssatz: Die auch im Konkursverfahren anzuwendende Bestimmung des § 105 EO ist eine Schutzbestimmung eigener Art, über die in sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmung analog der Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes das Konkursgericht zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 5 Ob 645/89 Entscheidungstext OGH 12.12.1989 5 Ob 645/89 Veröff: EvBl 1990/70 S 310 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Verpflichteten ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Auf Grund eines - nicht verbücherten - Notariatsaktes vom 15. September 1983 steht dem Verpflichteten auf seine Lebenszeit unentgeltlich das uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an dieser Liegenschaft und das uneingeschränkte Recht ihrer Verwaltung zu. Das Haus wird von der Frau des Verpflichteten bewohnt, in deren Eigentum auch die Einrichtungsgegenstände stehen... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2EO §349 B
Rechtssatz: Die Räumung einer zwangsverwalteten Liegenschaft von der Ehefrau des (nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebenden) Verpflichteten ist auf Antrag des Zwangsverwalters nach § 105 EO im Sinne des § 349 EO zu vollziehen. Der Zwangsverwalter ist nicht genötigt, Klage zu erheben, sondern kann unmittelbar durch Räumungsauftrag vorgehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Dem Verpflichteten sind während der Dauer der Zwangsverwaltung die für ihn und für seine im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebenden Familienmitglieder unentbehrlichen Wohnräume nur dann zu überlassen, wenn er zur Zeit der Bewilligung der Zwangsverwaltung in dem zu verwaltenden Haus wohnt. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, kann die Frau des Verpflichteten ein Recht auf Benützung des Hauses, an welchem dem V... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die beant... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Dem Verpflichteten muß auch bei der Zwangsverwaltung eines Fruchtgenußrechtes gemäß § 334 Abs 2 EO die Bestimmung des § 105 EO hinsichtlich der betroffenen Wohnräume zugute kommen. Dies ist auch von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 205/73 Veröff: SZ 46/123 = MietSlg 25609 = EvB... mehr lesen...
Norm: EO §105MG §42 Abs4
Rechtssatz: Aus der Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 4 MG hinsichtlich, der Mietrechte über Wohnungen ist der Umkehrschluß gerechtfertigt, daß diese Exekutionsbeschränkungen bzw -befreiungen nach dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht auch für Geschäftsräume zu gelten haben (vgl Heller-Berger-Stix 983; SZ 35/101). Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §112EO §331 BEO §331 E
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung der Mietrechte des Verpflichteten an Räumen, die ihm zum Betriebe eines Unternehmens dienen, schließt nicht aus, daß ihm diese Räume zu diesem Zwecke erhalten bleiben. Der Verpflichtete kann diese Räume von Zwangsverwalter in Bestand nehmen. Der Abschluß eines solchen Bestandvertrages zwischen dem Zwangsverwalter und dem Verpflichteten ist nur mit Zustimmung des Exekutionsg... mehr lesen...
Die Gemeinschuldnerin ist Eigentümerin von 114/5586 Anteilen an der Liegenschaft EZ X, Haus in W, F-Gasse 3. Mit diesen Liegenschaftsanteilen ist das Wohnungseigentum an der im zweiten Stock der Stiege II des angeführten Hauses gelegenen Wohnung Nr 5 verbunden. Die 65.01 m2 große Wohnung besteht aus einem Vorzimmer, zwei Zimmern, Küche, Bad, Klosett, einer Kammer und einem Kellerabteil. Der Verkehrswert zum 11. 7. 1969 betrug S 100.000.-. Die Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter ... mehr lesen...
Norm: EO §105KO §5 Abs3
Rechtssatz: Anwendung des § 5 Abs 3 KO auch auf Eigentumswohnungen. Die Tatsache der teilweisen Weiterbenützung einer Eigentumswohnung durch den Gemeinschuldner vermag die Verwertung (den Verkauf) der Eigentumswohnung weder zu vereiteln noch zu gefährden. Entscheidungstexte 5 Ob 192/71 Entscheidungstext OGH 01.09.1971 5 Ob 192/71 EvBl 1972/194 S 354 =... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzliche ... mehr lesen...
Wegen einer Unterhalts- und Kostenforderung bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Zwangsverwaltung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte an der Wohnung Nr. 4 im Hause Wien, II., P.-Straße 53. Es sollten zwei Zimmer samt Mitbenützung der Nebenräumlichkeiten untervermietet werden. Ein Zimmer wurde dem Verpflichteten als unentbehrlicher Wohnraum belassen. Der Zwangsverwalter berichtete, daß eine Untervermietung nicht möglich sei, weil der Verpflichtete ihm den Zu... mehr lesen...
Norm: EO §105MG §42
Rechtssatz: Die Bestimmungen der EO über die Entziehung der dem Verpflichteten belassenen Wohnräume bei Gefährdung der Zwangsverwaltung sind trotz der Bestimmung des § 42 Abs 4 MG anwendbar. Es handelt sich hiebei um eine Beugemaßnahme im Zuge des Exekutionsverfahrens, die sich gegen den Verpflichteten persönlich richtet, auf seine Mietrechte aber keinen Einfluß hat. Allerdings soll diese Maßnahme als äußerstes Mittel nur da... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat dem Ausscheidungsantrage unter Hinweis auf § 105 EO. und dem Antrage auf Einstellung der Zwangsverwaltung der Mietrechte der Verpflichteten an einem Bestandgegenstande, bestehend aus einem Geschäftsraum, einem Zimmer, einer Küche und einem Kellerabteil, gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 und § 129 Abs. 2 EO. stattgegeben . Das Rekursgericht hat beide Anträge abgewiesen. Auf den Revisionsrekurs der Verpflichteten hat der Oberste Gerichtshof den Ausscheidungsantra... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Der Verpflichtete muß bereits zur Zeit der Bewilligung der Zwangsverwaltung in dem zu verwaltenden Hause (Wohnung) gewohnt haben. Das Abstellen von Möbel und dergleichen allein oder der Umstand, daß der Verpflichtete gerade im Begriffe war, in die Räume zu übersiedenln, genügt nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 68/55 Entscheidungstext OGH 09.03.19... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §132 Z2EO §334 Abs2
Rechtssatz: Der Rekurs gegen Entscheidung über den Umfang der dem Verpflichteten zu überlassenden Wohnräume bei Exekution auf Bestandrecht ist unzulässig (ebenso bereits SZ 15/77). Entscheidungstexte 7 Ob 88/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 88/55 EvBl 1955/278 S 455 3 Ob 84/84 Entsc... mehr lesen...
Der Kläger hat in der von ihm zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Klage, die er als der in der Exekutionssache E .... bestellte Zwangsverwalter erhoben hat, behauptet, daß sich die Beklagte, die nach ihrer Angabe die Lebensgefährtin und Geliebte des Verpflichteten sei, auf der in Zwangsverwaltung gezogenen Liegenschaft aufhalte, ohne Dienste oder Arbeiten zu leisten, daß sie selbst der Verwaltung die größten Schwierigkeiten bereite und daß sie in der gleichen Richtung auch den Verpfl... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §111
Rechtssatz: Die Räumung einer zwangsverwalteten Liegenschaft von der Lebensgefährtin des Verpflichteten kann durch den Zwangsverwalter nur dadruch bewirkt werden, daß er einen Räumungsauftrag nch § 105 Abs 1 EO gegen den Verpflichteten erwirkt. Die Räumungsklage gegen die Lebensgefährtin allein könnte nur vom Verpflichteten erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 409/5... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §331
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung von Mietrechten ist einzustellen, wenn der Mietgegenstand für den Verpflichteten unentbehrlich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 586/29 Entscheidungstext OGH 12.06.1929 1 Ob 586/29 SZ 11/139 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0002549 Do... mehr lesen...