RS OGH 1971/9/1 5Ob192/71, 3Ob685/82, 9Ob148/03k

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Veröffentlicht am 01.09.1971
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Norm

EO §105
KO §5 Abs3

Rechtssatz

Anwendung des § 5 Abs 3 KO auch auf Eigentumswohnungen. Die Tatsache der teilweisen Weiterbenützung einer Eigentumswohnung durch den Gemeinschuldner vermag die Verwertung (den Verkauf) der Eigentumswohnung weder zu vereiteln noch zu gefährden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002541

Dokumentnummer

JJR_19710901_OGH0002_0050OB00192_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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