Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Antrages gemäß Art140 B-VG auf Aufhebung von §37 Abs1 und 2 GSVG, BGBl. 560/1978 idgF, und den darin verwiesenen Bestimmungen des §3 Abs3 VVG sowie des §1 EO. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass den Sozialversicherungsträgern zur Eintreibung nicht rechtzeitig entrichteter Beiträge die Einbringung im Verwaltungsweg gewährt ist. 1. Der Einschreiter beantragt d... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGSVG §37 Abs1, Abs2VVG §3 Abs3EO §1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslos;Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungenbetreffend das Verfahren zur Eintreibung von Beiträgen nach dem GSVGzu gewärtigen; Einschreiter teils nicht Normadressat,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer gehört der Tiroler Rechtsanwaltskammer an. Mit Rückstandsausweis der Abteilung II des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 1. April 2003 wurden dem Beschwerdeführer rückständige Beiträge für die Versorgungseinrichtung Teil B (Zusatzpension) für das 3. und 4. Quartal 2001 und für das Jahr 2002 sowie Verzugszinsen und ein Säumniszuschlag in Höhe von € 5.072,21 (zuzüglich 6 % Zinsen seit dem 2. April 2003 aus... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1872EO §1RAO §26 Abs5
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Sachentscheidung über ein unzulässiges Rechtsmittel gegen einen
Rückstandsausweis einer Rechtsanwaltskammer betreffend Beiträge zu
einer Versorgungseinrichtung; Rückstandsausweis kein Bescheid sondern
Exekutionstitel
Rechtssatz: Der hi... mehr lesen...
Begründung: I. 1. a) Mit Erkenntnis vom 26. Februar 1996, B370/95-7, hat der Verfassungsgerichtshof den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland insoweit aufgehoben, als dieser die Berufung als unbegründet abweist und die Bemessungsgrundlage und die Körperschaftsteuer für das Jahr 1983 festsetzt (Spruchpunkt I); im Spruchpunkt II hat er den Bund (Bundesminister für Finanzen) für schuldig erkannt, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres... mehr lesen...
Begründung: I. 1. a) Mit Erkenntnis vom 26. Februar 1996, B370/95-7, hat der Verfassungsgerichtshof den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland insoweit aufgehoben, als dieser die Berufung als unbegründet abweist und die Bemessungsgrundlage und die Körperschaftsteuer für das Jahr 1983 festsetzt (Spruchpunkt I); im Spruchpunkt II hat er den Bund (Bundesminister für Finanzen) für schuldig erkannt, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres... mehr lesen...
Begründung: I. 1. a) Mit Erkenntnis vom 26. Februar 1996, B370/95-7, hat der Verfassungsgerichtshof den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland insoweit aufgehoben, als dieser die Berufung als unbegründet abweist und die Bemessungsgrundlage und die Körperschaftsteuer für das Jahr 1983 festsetzt (Spruchpunkt I); im Spruchpunkt II hat er den Bund (Bundesminister für Finanzen) für schuldig erkannt, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art146 Abs2EO §1 Z12EO §1 Z14EO §35 Abs2ÜG 1920 §7VfGG §88
Leitsatz: Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über
Einwendungen gegen den Anspruch auf in Beschwerdeverfahren
zugesprochenen Kosten; jedoch Zurückweisung der Oppositionsklage des
Bundes gegen eine juristische Person des privaten Rechts mangels
Zuständigkeit ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art146 Abs2EO §1 Z12EO §1 Z14EO §35 Abs2ÜG 1920 §7VfGG §88
Leitsatz: Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über
Einwendungen gegen den Anspruch auf in Beschwerdeverfahren
zugesprochenen Kosten; jedoch Zurückweisung der Oppositionsklage des
Bundes gegen eine juristische Person des privaten Rechts mangels
Zuständigkeit ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art146 Abs2EO §1 Z12EO §1 Z14EO §35 Abs2ÜG 1920 §7VfGG §88
Leitsatz: Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über
Einwendungen gegen den Anspruch auf in Beschwerdeverfahren
zugesprochenen Kosten; jedoch Zurückweisung der Oppositionsklage des
Bundes gegen eine juristische Person des privaten Rechts mangels
Zuständigkeit ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er in einem gegen ihn und eine andere Person eingeleiteten Strafverfahren beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Zuge der Hauptverhandlung vom 20. Februar 1995) freigesprochen worden sei. Mit Beschluß vom 5. April 1995 seien über Antrag gemäß §393a StPO "die Beiträge zu den Kosten der Verteidiger mit je S 1.500,- - bestimmt" worden. Da kein... mehr lesen...
Begründung: 1.1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er in einem gegen ihn und eine andere Person eingeleiteten Strafverfahren beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Zuge der Hauptverhandlung vom 20. Februar 1995) freigesprochen worden sei. Mit Beschluß vom 5. April 1995 seien über Antrag gemäß §393a StPO "die Beiträge zu den Kosten der Verteidiger mit je S 1.500,- - bestimmt" worden. Da kein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / ZinsenEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer auf Zinsen und Verfahrenskosten eingeschränkten
Klage auf Zahlung der mit Gerichtsbeschluß festgesetzten Beiträge zu
den Kosten der Verteidiger nach Freispruch im Strafverfahren;
Gerichtsbeschluß über Bestimmung der Entlohnung des Amtsvertei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / ZinsenEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer auf Zinsen und Verfahrenskosten eingeschränkten
Klage auf Zahlung der mit Gerichtsbeschluß festgesetzten Beiträge zu
den Kosten der Verteidiger nach Freispruch im Strafverfahren;
Gerichtsbeschluß über Bestimmung der Entlohnung des Amtsvertei... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß ein gegen ihn wegen eines Finanzvergehens eingeleitetes Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß vom 5. Februar 1993 eingestellt worden sei. Mit Beschluß vom selben Tag sei die Auszahlung eines Kostenbeitrages von S 5.037,75 gemäß §393a StPO an den Kläger angeordnet worden. Mit Schreiben vom 23. Februar 1993 habe de... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß ein gegen ihn wegen eines Finanzvergehens eingeleitetes Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß vom 5. Februar 1993 eingestellt worden sei. Mit Beschluß vom selben Tag sei die Auszahlung eines Kostenbeitrages von S 5.037,75 gemäß §393a StPO an den Kläger angeordnet worden. Mit Schreiben vom 23. Februar 1993 habe de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung eines mit Gerichtsbeschluß
festgesetzten Kostenbeitrags nach Einstellung eines gerichtlichen
Finanzstrafverfahrens aufgrund des Anspruchs auf Erlassung einer
exekutionsfähigen Entscheidung des Strafgerichtes bezüglich der
Kosten der Verteid... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung eines mit Gerichtsbeschluß
festgesetzten Kostenbeitrags nach Einstellung eines gerichtlichen
Finanzstrafverfahrens aufgrund des Anspruchs auf Erlassung einer
exekutionsfähigen Entscheidung des Strafgerichtes bezüglich der
Kosten der Verteid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, Schlichtungsstelle, vom 8. Juli 1988, Z MBA 9-Schli 2/86, wurde festgestellt, daß R D und H D als Bestandgeber der von A K gemieteten Wohnung in 1090 Wien, Zimmermannplatz, das gesetzlich zulässige Ausmaß des Mietzinses (§16 Abs2 MRG), der Betriebskosten (§21 MRG) und des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (§25 MRG) überschritten; zugleich wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, Schlichtungsstelle, vom 8. Juli 1988, Z MBA 9-Schli 2/86, wurde festgestellt, daß R D und H D als Bestandgeber der von A K gemieteten Wohnung in 1090 Wien, Zimmermannplatz, das gesetzlich zulässige Ausmaß des Mietzinses (§16 Abs2 MRG), der Betriebskosten (§21 MRG) und des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (§25 MRG) überschritten; zugleich wur... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaEO §1 Z10EO §35EO §35 Abs2MietrechtsG §37 Abs4MietrechtsG §40 Abs1
Leitsatz: Verneinender Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und
Verwaltungsbehörde; Feststellung der Zuständigkeit des Magistrates
der Stadt Wien zur Entscheidung über Einwendungen iSd §35 EO gegen
den aus einer Entscheidung dieser Verwaltungsbehörde herrührenden
Anspruch ... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaEO §1 Z10EO §35EO §35 Abs2MietrechtsG §37 Abs4MietrechtsG §40 Abs1
Leitsatz: Verneinender Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und
Verwaltungsbehörde; Feststellung der Zuständigkeit des Magistrates
der Stadt Wien zur Entscheidung über Einwendungen iSd §35 EO gegen
den aus einer Entscheidung dieser Verwaltungsbehörde herrührenden
Anspruch ... mehr lesen...
Begründung: I. Am 21. Juni 1982 erließ das Finanzamt Innsbruck einen Auftrag zur Sicherstellung der Einkommensteuer 1973 bis 1980 in der Höhe von 2971000 S und der Vermögenssteuer 1974 bis 1982 in der Höhe von 318000 S im beweglichen und unbeweglichen Vermögen des Klägers und veranlaßte beim BG Innsbruck die Exekution zur Sicherstellung der insgesamt 3289000 S auf eine pfandrechtlich gesicherte Kaufpreisforderung von (restlichen) 3631723,42 S des Klägers gegen F K (EZ ... II KG Se... mehr lesen...
Begründung: I. Am 21. Juni 1982 erließ das Finanzamt Innsbruck einen Auftrag zur Sicherstellung der Einkommensteuer 1973 bis 1980 in der Höhe von 2971000 S und der Vermögenssteuer 1974 bis 1982 in der Höhe von 318000 S im beweglichen und unbeweglichen Vermögen des Klägers und veranlaßte beim BG Innsbruck die Exekution zur Sicherstellung der insgesamt 3289000 S auf eine pfandrechtlich gesicherte Kaufpreisforderung von (restlichen) 3631723,42 S des Klägers gegen F K (EZ ... II KG Se... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z13EO §35 Abs2EO §45 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z13EO §35 Abs2EO §45 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...