Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Backwaren. Sie verwendet ein Verfahren zur Herstellung und Frischhaltung von Backwaren, bei dem das Backgut zu 80 % vorgebacken, in diesem Zustand auf -30o Celsius schockgefrostet, tiefgekühlt gelagert, geliefert und schließlich vom Kunden nach Bedarf fertiggebacken wird. Die Klägerin vertreibt ihre Backwaren seit 1988 teils selbst, teils durch Franchisenehmer unter der mit Priorität vom 15. Februar 1988 beim Österreichischen Patentamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Reg.Nr. 126.243 mit der Schutzdauer ab 27.7.1989 für die Klassen 35 (Werbung), 38 (Nachrichtenwesen) und 41 (Erziehung und Unterhaltung) - auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises - eingetragenen Wortmarke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin betreibt seit den 70-er Jahren ein Ankündigungsunternehmen für Werbung im Freien, in Lokalen oder im Verkehr mit Pl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte dami... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ös... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt chemische Produkte, insbesondere Bautenschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke und Klebstoffe aller Art, Dünge- und Reinigungsmittel. Sie führt auf Grund der Registrierung vom 13. Dezember 1977 beim Handelsregister des Kreisgerichtes Wels (HRB 1432) die Firma "A*** Chemische Fabrik Gesellschaft mbH". Ferner ist die Klägerin Inhaberin der mit der Priorität vom 17. Mai 1974 (Schutzdauerbeginn 12. Juli 1974) unter... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der folgenden beim österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marken: a) Nr. 110.334, angemeldet am 22. April 1985, Beginn der Schutzdauer 12. September 1985, für "Klasse 25: Bekleidungsstücke amerikanischer Herkunft": Abbildung nicht darstellbar! b) Nr. 121.710, angemeldet am 21. Dezember 1987, Beginn der Schutzdauer 11. Oktober 1988, für "Klasse 25: Strickwaren": Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger erzeugt zumindest seit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 6443 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" befi... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3.19... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im Markenregister des Österreichischen Patentamtes unter Nr. 79.132 (Priorität vom 8. November 1973) mit dem Warenverzeichnis "Warenklasse 19: Profilsteine" eine Marke eingetragen, welche in der besonderen körperlichen Form des Profilsteins besteht und auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises registriert worden ist. Die Marke stellt einen Profilstein in der Form eines"I" bzw. eines doppelten"T" dar, an dessen schmalen Mittelteil beiderseits je ein symmetrisch da... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9MSchG 1970 §33MMA Art5PVÜ Art6 quinqiesUWG §9 F3
Rechtssatz: Die Befugnis des Zivilrichters zur selbständigen Beurteilung eines durch eine internationale Marke schützten Zeichens im Verletzungsstreit nach § 9 UWG ist auf die Prüfung der Voraussetzungen des Art 6 quinquies PVÜ beschränkt ("Smile"). Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 ... mehr lesen...
Der Kläger erzeugt und vertreibt Schaumzuckerware in zylindrischer Form mit abgerundetem Kopf: unter der Bezeichnung "Schwedenbombe". Diese Schwedenbomben sind zum Teil einheitlich dunkelbraun und zum Teil mit Kokosraspel bestreut. Sie werden in Kartons sowie in Klarsichtpackungen an Einzelhändler geliefert. Die Form dieser Ware gemäß der Abbildung Beilage A 1 ist zugunsten des Klägers durch Registrierung der österreichischen Marke Nr. 58.847 geschützt. Die geschützte Marke besteht in ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9MSchG 1970 §11MSchG 1970 §33MSchG 1970 §62
Rechtssatz: Subjekt des Markenrechtes kann - abgesehen vom Sonderfalls der Verbandsmarke - nur der Inhaber eines Unternehmens sein ("k die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 326/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 326/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z5MSchG §4 Abs2MSchG §9 F3MSchG §23MSchG §24
Rechtssatz: Wenn ein bestimmtes Zeichen nur unter der Voraussetzung seiner Verkehrsgeltung in das Markenregister eingetragen werden kann, also bei ursprünglich fehlender Kennzeichnungskraft eines Zeichens nach § 1 Abs 2 MSchG oder aber dann, wenn ein Wortzeichen ausschließlich beschreibende Angaben im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG enthält (§ 4 Abs 2 MSchG) hat der Zivilric... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §9MSchG §19 Abs2UWG §9 F3
Rechtssatz: Die Registrierung einer Marke schafft einen prima facie Beweis dafür, daß das Unternehmen, für das die Marke bestimmt ist, besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 366/70 Entscheidungstext OGH 02.02.1971 4 Ob 366/70 Veröff: ÖBl 1972,18 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: MSchG §9
Rechtssatz: Die Unterlassung der Umschreibung im Markenregister hindert nicht den Übergang des Markenrechtes. Entscheidungstexte 4 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 18.03.1969 4 Ob 312/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0066536 Dokumentnummer JJR_19690318_OGH0002_0... mehr lesen...
Für die klagende Brauereigesellschaft sind beim Österreichischen Patentamt in der Warenklasse 16 a, das ist für Bier, zwei Marken registriert, und zwar mit Urkunde Nr. 15384 vom 15. Dezember 1949 eine Bildmarke die als zentralen Bestandteil einen in einen Kreisring eingefaßten Stern enthält und mit Urkunde Nr. 6652 vom 14. Februar 1949 die Wortmarke Stern-Quell". Die Schutzfrist der Bildmarke wäre mit 13. August 1966 abgelaufen. Sie wurde vom Patentamt am 31. März 1966 gemäß § 16 MSch... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Inhaberin der international geschützten, aufrecht bestehenden Wortmarke "Index: " für Maschinen, insbesondere Werkzeugmaschinen, automatische Revolverdrehbänke, automatische Gewindedrehbänke, Schleif-, Schärfmaschinen, Stangenzurichte- und Biegemaschinen, Werkzeuge (ausgenommen solche für die Schuhindustrie und Kautschukwaren) mit einer Priorität vom 4. Juni 1925. Die beklagte Partei hat ihren Firmenwortlaut am 12. April 1960 auf "Inex AG." abgeändert. Der Gegens... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §9MSchG §19 Abs2UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Die Eintragung einer Marke im Markenregister begründet für die Zivilgerichte keine rechtliche Bindung, aber eine Bescheinigung beziehungsweise einen prima - facie - Beweis dafür, dass die tatsächlichen Eintragungsvoraussetzungen im Prioritätszeitpunkt gegeben waren. Entscheidungstexte 4 Ob 336/63 Entscheidungstext OGH 24.07.... mehr lesen...
Norm: MSchG §9
Rechtssatz: Die vertragliche Gestattung der Benützung einer Marke schließt nicht das Recht zur Registrierung dieser Marke im eigenen Namen ein. Veröff: PBl 1963,194 = ÖBl 1964,6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PGH0002:1963:RS0105287 Dokumentnummer JJR_19630619_PGH0002_00000M00003_6100000_001 mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §9MarkenÜG 1953 §6
Rechtssatz: Dem in der Tschechoslowakei (im Wege der gegenüber den deutschen und österreichischen Eigentümern entschädigungslos erfolgten Enteignung) nationalisierten Unternehmen L und C Hardtmuth (KOH-I-NOOR) steht nicht das Recht zur Führung der im Markenregister eingetragenen Wortmarken und Bildmarken der enteigneten Firma KOH-I-NOOR, L und C Hardtmuth zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §9MarkenÜG 1953 §6
Rechtssatz: Derjenige, der gemäß § 6 MarkenÜG 1953 die Marke für sich in Anspruch nimmt, hat nicht das Recht, im Klagewege die Rückziehung eines von einem konkurrierenden Ansprecher beim Patentamt gestellten Antrages bezüglich derselben Marke zu fordern. Entscheidungstexte 1 Ob 241/58 Entscheidungstext OGH 02.06.1958 1 Ob 241/58 Veröff: SZ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die in Paris befindliche Firma KOH-I-NOOR L. & C. Hardtmuth, begehrt gegenüber dem in Budweis befindlichen National- Unternehmen KOH-I-NOOR, Tuzkarna L. & C. Hardtmuth, die Feststellung, daß die beklagte Partei bezüglich verschiedener österreichischer Wort- und Bildmarken, die am 13. März 1938 für die Firma KOH-I-NOOR L. & C. Hardtmuth in Budweis bei der Handelskammer in Wien registriert waren, nicht rechtmäßige Inhaberin des markenberechtigten Unterne... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §9
Rechtssatz: Die Übertragung der Auswertung einer registrierten Marke (ohne Übertragung des Unternehmens) ist als eine zulässige markenrechtliche Lizenz anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 244/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 244/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0066531 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Markenrechte deutscher physischer und juristischer Personen sind mit dem Inkrafttreten des StV vom 15.05.1955, BGBl Nr 1952, auf die Republik Österreich übergegangen. Entscheidungstexte Prä 569/56 Entscheidungstext OGH 25.06.1956 Prä 569/56 Veröff: EvBl 1956/361 S 648 = JBl 1956,555 mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §21 Abs1 litcMSchG 1953 §9
Rechtssatz: PGH 21.11.1952, M 3/3-52 Eine physische Person mit ihren Kenntnissen, Erfahrungen und Rezepten stellt ohne Betriebsmittel kein Unternehmen im markenrechtlichen Sinne dar. Der bloße Wille zur Aufrechterhaltung eines Unternehmens ohne die Möglichkeit zur Betriebsführung kann das Erlöschen des Markenrechtes nicht verhindern. Die Eröffnung des Konkurses und der Verlust der Gewerbebefugnis muß ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9UWG §2 Abs3 Z1UWG §9 C4a
Rechtssatz: Registrierte Marken sind nach dem UWG an sich geschützt, also auch wenn sie vom Inhaber nicht benützt werden ("Mirabell"). Entscheidungstexte 1 Ob 606/52 Entscheidungstext OGH 30.07.1952 1 Ob 606/52 Veröff: SZ 25/210 = EvBl 1952/392 S 606 = PatBl 1953,33 = ÖBl 1952,35 4 Ob 307/59 ... mehr lesen...