Für die gefährdete Partei ist im Markenregister mit der Priorität vom 25. April 1927 die Wortmarke "Mirabell" zur Bezeichnung von Bäckereien, Bonbons, Schokoladen und Zuckerwaren eingetragen; desgleichen ist für die Antragsgegner die gleiche Wortmarke "Mirabell" seit 1950 für "Kakao, Schokoladen, Zuckerwaren, Back- und Konditoreiwaren" eingetragen. Die unteren Instanzen haben als bescheinigt angesehen, daß die gefährdete Partei die genannte Wortmarke seit 1938 nicht mehr benützt hat, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 C2MSchG §9
Rechtssatz: Keine Anerkennung der Enteignung deutscher Markenrechte durch Kriegsmaßnahmen der Tschechoslowakei. Entscheidungstexte 1 Ob 167/49 Entscheidungstext OGH 10.05.1950 1 Ob 167/49 Spruchrepertorium Nr 28; Veröff: SZ 23/143 3 Ob 529/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 3 Ob 529/57 Beisatz... mehr lesen...