Norm: ABGB §215 Abs1ABGB §1042 C3JWG §33sbg JWO 1992 §45WrJWG §39B-KJHG 2013 §30oö JWG §47
Rechtssatz: Der Kostenersatzanspruch nach § 33 JWG (und § 39 WrJWG) umfasst auch jene Kosten der vollen Erziehung, die im Rahmen einer vom Jugendwohlfahrtsträger angeordneten vorläufigen Maßnahme nach § 215 ABGB entstanden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 1/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3JWG §33oöJWG §47wrJWG §39krntJWG §32nöJWG §48TirJWG §16StmkJWG §41 Abs2 Z2StmkJWG §45 Abs1sbg JWO 1992 §45B-KJHG 2013 §30oö JWG §47
Rechtssatz: Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §215ABGB §215aJWG §28JWG §30oöJWG §37oöJWG §39
Rechtssatz: Schritt der gemäß § 215a ABGB zuständige Jugendwohlfahrtsträger ein, indem er wegen Gefahr im Verzug für das Kindeswohl vorläufig selbst die Maßnahme der vollen Erziehung im Sinn der §§ 28, 30 JWG, §§ 37, 39 oö JWG setzte, konnte er hiebei nur hinsichtlich der Pflege und Erziehung, nicht aber im übrigen Bereich der Obsorge (Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung) täti... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §101 Abs4WrJWG §39ZPO §406 CaZPO §406 Cc
Rechtssatz: Beim auf Ersatz der in Zukunft fällig werdenden Kostenbeträge gerichteten Leistungsbegehren gemäß § 39 WrJWG (§ 33 JWG 1989) handelt es sich um einen von der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus der Legalzession von Unterhaltsanprüchen zu unterscheidenden Ersatzanspruch, auf den die Bestimmung des § 406 Satz 2 ZPO nicht anzuwenden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418JWG §33JWG §40WrJWG 1990 §39B-KJHG 2013 §30B-KJHG 2013 §43
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger, der den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung durch die Unterhaltspflichtigen begehrt, kann sich nicht auf § 1418 ABGB berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 505/92 Veröff: ÖA 1992,163 7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185 Abs3JWG §33JWG §70WrJWG §39
Rechtssatz: Zwar ist über den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden (§ 40 JWG); allein daraus ergibt sich noch keineswegs die Anwendbarkeit des § 185 Abs 3 AußStrG; das Wohl des Minderjährigen wird durch die dringende Erledigung des Ersatzantrages nicht gefördert. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §178 EAußStrG §9 A2cJWG §34JWG §39
Rechtssatz: Kein Rekursrecht der Mutter, der die Erziehungsrechte nicht zustehen in Verfahren auf gerichtliche Erziehungshilfe. Eine Rechtsmittellegitimation der Mutter kann auch nicht aus § 178 ABGB abgeleitet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 512/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1989 5 Ob 512/89 RZ 1989/70,193 ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26 Abs1JWG §39
Rechtssatz: Die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe kommt nur dann in Frage, wenn eine Maßnahme der Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten getroffen werden soll, nicht aber, wenn die Eltern mit der beantragten Maßnahme (Heimunterbringung) ohnehin einverstanden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 AABGB §142 CaABGB §176 AEntmO §6JWG §39WrJWG §5
Rechtssatz: Ein wegen Trunksucht beschränkt entmündigter Elternteil ist nicht zur Erziehung seiner ehelichen Kinder berechtigt; die gesamte Erziehungsgewalt vereinigt sich dann in Händen desjenigen Elternteils, dessen Erziehungsgewalt durch die gerichtliche Entscheidung nicht betroffen ist, oder sie geht auf den bestellten Vormund über. Eine Entscheidung nach § 142 ABGB kommt unter... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §39
Rechtssatz: Keine Parteistellung des Ehemannes der Kindesmutter im Verfahren zur Aufhebung der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 35/63 Entscheidungstext OGH 21.02.1963 5 Ob 35/63 2 Ob 286/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 286/65 ... mehr lesen...
Norm: JWG §11JWG §39 ff
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anordnung einer Fürsorgeerziehung. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt dem Gericht; die Verwaltungsbehörde hat nur die Art der vom Gericht angeordneten Fürsorgeerziehung zu bestimmen. Entscheidungstexte 5 Ob 329/60 Entscheidungstext OGH 15.09.1960 5 Ob 329/60 Veröff: JBl 1961,284 ... mehr lesen...
Norm: JWG §34JWG §39
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des außerehelichen mütterlichen Großvaters gegen die Anordnung der Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 6 Ob 235/59 Entscheidungstext OGH 09.07.1959 6 Ob 235/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063216 Dokumentnummer JJR_1959070... mehr lesen...