Norm
AngG §10 Abs4 IRechtssatz
Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarung am Ende desselben abzurechnenden Provisionsansprüchen ist jedoch derart zu bilden, daß der zweifache Betrag der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG gemäß § 1 Abs 4 IESG mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Kalenderjahres zu vervielfachen ist, in dem der Anspruch abzurechnen gewesen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Angestellte, Insolvenz, Entgelt, Gehalt, Lohn, Begrenzung, Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, Bemessung, Berechnung, Jahr, AbrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028121Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011