Norm
IESG §1 Abs4 Z1Rechtssatz
Bezieht ein Arbeitnehmer neben nach Zeiträumen bemessenem Entgelt auch an anderen Kriterien orientierte Entgeltteile (hier Punkteprämien als Eishockeyspieler), steht ihm für beide Entgeltarten der Grenzbetrag nur einmal zu. Das Kalendervierteljahr, in das Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses fällt, ist für die Bemessung des Grenzbetrages nur mit dem Zeitraum zu berücksichtigen, in welchem das Arbeitsverhältnis bestand. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0065401Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011