Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten unter anderem den Ersatz jenes Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, dass dieser es als Leiter der Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes S***** verabsäumt habe, bei der zuständigen Veranlagungsabteilung die Erlassung endgültiger Einkommenssteuerbescheide für einen seit 1992 in Österreich wohnhaften deutschen Tennisprofessional zu bewirken. Entgegen einem sogenannten "Schirennfahrererlass", welcher auch für den konkreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 16. Februar 1993 als Angehöriger der Alarmabteilung der Sicherheitswache an einer von der Bundespolizeidirektion Wien durchgeführten Einsatzübung teil, wobei ua von der Nebenintervenientin hergestellte und speziell für Schüsse in Gebäudeöffnungen konzipierte 40 mm Granatmunition mit Blitz-Knallwirkung erprobt wurde. Die Übungsteilnehmer schossen mit der Mehrzweckpistole 1 aus einer Entfernung von 40 m mit dieser Munition nicht in Gebäudeöffn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zunächst die Frage, ob das Entlassungsrecht des Beklagten infolge verspäteter Geltendmachung verwirkt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zunächst die Frage, ob das Entlassungsrecht des Beklagten infolge verspäteter Geltendmachung verwirkt war... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs2
Rechtssatz: Die Vermögensverhältnisse des Arbeitgebers sind nicht als Mäßigungskriterium heranzuziehen. Entscheidungstexte 9 ObA 51/97h Entscheidungstext OGH 05.03.1997 9 ObA 51/97h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107186 Dokumentnummer JJR_19970305_OGH0002_0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit dem Jahre 1974 Sicherheitswachebeamter bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck. Von 1983 bis zum gegenständlichen Vorfall war er ständig dem Wachzimmer Landhaus dienstzugeteilt. Bis 27.Februar 1987 verfügte er über eine herkömmliche Dienstwaffe, die mit einer Sicherungsvorrichtung versehen war. Anfang 1987 wurde die Polizei mit Dienstpistolen der Marke Glock 17 ausgestattet. Diese Waffen haben keine gegen unbeabsichtigtes Auslösen eines ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324AHG §3 Abs2DHG §2 Abs2
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit eines Sicherheitswachebeamten, der beim Herausnehmen des Magazins den Lauf der geladenen Waffe in Richtung eines Menschen hält. Die bei Mäßigung des Ersatzes zu berücksichtigenden Umstände sind demonstrativ aufgezählt. Auf die Sorgepflichten des ersatzpflichtigen Organs und seine wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher Bedacht zu nehmen (grobes Verschulden; Gesamtschaden 96... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist seit etwa 10 Jahren als Leiter der Buchhaltung beim Kläger beschäftigt. Er verdient im Durchschnitt monatlich rund S 17.000 und ist berechtigt, bis zu einem Wert von ca. S 1.200 bis S 1.500 pro Monat im Unternehmen unentgeltlich zu tanken. Der Zweitbeklagte, der seit Jänner 1983 beim Kläger als Autoverkäufer angestellt ist und der auch vorher schon als Autoverkäufer tätig war, bezieht an Fixum und Provision etwa S 10.000 netto im Monat. Er... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war beim Kläger, einem Transportunternehmer, als Kraftfahrer beschäftigt. Am 19.November 1980 kam der von ihm gelenkte, mit Mandarinen beladene Sattelschlepper auf der Fahrt von Izmir nach Istanbul von der Fahrbahn ab, kippte um und wurde schwer beschädigt. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch das Begehren des Klägers auf Teilersatz der aufgewendeten Reparaturkosten, des Verdienstentganges und der durch den Unfall verursachten Folgekosten, währe... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs2
Rechtssatz: Eine entschuldbare Fehlleistung liegt vor, wenn ein Mechanikerlehrling, um sich zu überzeugen, ob die Gangschaltung auf Leerlauf eingelegt ist, zwar auf den Schalthebel der Knüppelschaltung greift, jedoch irrtümlich annimmt, es sei kein Gang eingelegt. Entscheidungstexte 4 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 44/80 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pensionsversicherte Karl K wurde bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in dem von ihm gehaltenen und vom Beklagten, der bei ihm beschäftigt war, gelenkten PKW getötet. Die Klägerin begehrte zuletzt den Ersatz der von ihr in der Zeit vom 5. November 1969 bis 30. April 1972 an Adele K bezahlten Witwenpension von 2125 S und an minderjährigen Alfred K bezahlten Waisenpension von 5572.20 S insgesamt daher 7697.20 S samt Anhang, gemäß § 109 GSPVG. Außerdem erhob sie ... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs2
Rechtssatz: Keine entschuldbare Fehlleistung eines Kraftfahrzeuglenkers, der im Ortsgebiet mit achzig bis neunzig km/h fährt und dadurch gegen einen Brückenpfeiler prallt. Entscheidungstexte 4 Ob 54/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 54/72 Veröff: SozM IA/d,1031 = ZVR 1974/24 S 22 = Arb 9032 European Case ... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs2
Rechtssatz: Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen, weil für ein Verurteilung nach § 431 oder § 335 StG der Grad des Verschuldens nicht wesentlich ist; dieser ist erst bei der Strafbemessung von Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 54/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 54/72 Veröff:... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs2OrgHG §2
Rechtssatz: Eine entschuldbare Fehlleistung kann nur angenommen werden, wenn die Fehlleistung nicht als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, also nur sogenannte culpa levissima vorliegt, die sich bei Berücksichtigung der gesamten Arbeitslast im Drange der Geschäfte und mit Rücksicht auf deren Schwierigkeit ohne weiteres ergeben kann, so daß der Schaden nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit (dilligentia ex... mehr lesen...
Der Beklagte, der verheiratet und Vater zweier ehelicher und eines außerehelichen Kindes ist, war von 1961 bis 1970 Soldat des österreichischen Bundesheeres, zuletzt Wachtmeister. Seit 1961 besitzt er einen zivilen Führerschein, der ihn zum Lenken von PKW berechtigt. Im Jahre 1968 besuchte er einen sechswöchigen Heeres-Kraftfahrkurs, auf Grund dessen er LKW lenken durfte. Nach seiner Versetzung von M. wo er Feldkoch-Unteroffizier gewesen war, nach W im Mai 1969 besuchte er mit Erfolg ... mehr lesen...